Aufenthaltsrecht und Schutz des Juden Salomon zu Hainchen
Stückangaben
Regest
Der Jude Salomon aus Hainchen berichtet Räten und Befehlhabern zu Hanau, daß von seinen beiden Schutzherren Wolf von Heese, Amtmann zu Alzenau, an ihm noch nie "mangel gehapt hat, Philipp Dietrich von Lindheim aber seinen Schutz zu Hainchen nicht verlängern und ihn weder "sehen, horen, noch leidden will". Salomon, der gerne in Hainchen bleiben will, bittet, ihm so lange Schutz in Marköbel zu gewähren, bis sich Heese und Lindheim über seinen Verbleib geeinigt haben. Darauf gestatten ihm die Räte, sich vier Wochen lang in Marköbel aufzuhalten, erklären aber ausdrücklich, daß damit kein Schutz gegenüber fremder Herrschaft verbunden ist.
Ausfertigung
Papier mit Präsentatum und Dorsalvermerk vom 15. Januar 1588
Archivangaben
Arcinsys-ID
Archivkontext
Siehe auch
Weitere Angebote in LAGIS (Bezugsort)
Orte
- Hessische Flurnamen
- Historische Kartenwerke
- Jüdische Friedhöfe
- Historisches Ortslexikon
- Topografische Karten
Personen
Quellen und Materialien
Nachnutzung
Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Aufenthaltsrecht und Schutz des Juden Salomon zu Hainchen“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/6551_aufenthaltsrecht-und-schutz-des-juden-salomon-zu-hainchen> (aufgerufen am 26.11.2025)
Kurzform der URL für Druckwerke
https://lagis.hessen.de/resolve/de/qjg/6551