Klagen der Frankfurter Juden Israel zum Engel und David zur goldenen Scheuer gegen hanauische Untertanen vor dem Hofgericht Rottweil
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Regest
Am 16. Juni 1562 unterrichtet das Hofgericht Rottweil Peter Froschs Witwe Merga und seine Tochter Catharina, Witwe von Fischer Peters Hans, beide zu Hochstadt, davon, daß der Frankfurter Jude Israel zum Engel eine Forderung von 84 fl. gegen sie erhoben hat, und lädt sie zum 28. Juli nach Rottweil. Am gleichen Tag und zum gleichen Termin wird Gerlach Rot aus Bergen geladen, der Israel 139 fl. schuldet.
Am 20. Juli verlangen die hanauischen Räte vom Hofgericht die Remission der von Israel angestrengten Klagen gegen folgende Untertanen, an die am 2. und 16. Juni Ladungen nach Rottweil ergangen sind: Bürger Kilian, Jung Fischer Hans als Vormund der nachgelassenen Kinder seines Bruders Bechtold Fischer zu Groschlag, Catharina, Witwe von Fischer Peters Hans, Merga, Witwe des Peter Frosch, alle zu Hochstadt, Gerlach Rot zu Bergen, Endres Scherings Witwe Catharina zu Bischofsheim und Heinrich Stiers Witwe Anna zu Bockenheim. Gleichzeitig wird auch die Remission der von dem Frankfurter Juden David zur goldenen Scheuer anhängig gemachten Klagen gegen Bürger Kilian, Fischer Peters Hansen Witwe, Veltin Becker zu Bischofsheim und Hen Ulrich (Aurich) zu Bergen verlangt.
Am 28. Juli lehnt das Hofgericht die Rückverweisung der von Israel angestrengten Prozesse ab und beschließt am 6. Oktober, die von ihm Verklagten zu ächten und Israel die Anleitung auf ihren Besitz zu erteilen, wenn sie sich nicht bis zum 1. Dezember in Rottweil verantworten.
Am 19. Januar 1563 unterrichtet das Hofgericht die Witwe von Fischer Peters [Hans] davon, daß Israel sie wegen einer Forderung von 186 fl. verklagt hat, und lädt sie zum 30. März. Bei diesem Termin verweigert das Hofgericht die von Hanau verlangte Remission der Verfahren gegen die Witwe und Ludwig Bender aus Hochstadt.
Am 4. Mai erteilt das Hofgericht Israel zur Deckung seiner Forderung von 130 fl. die Anleitung auf den Besitz von Peter Froschs Witwe und Tochter, bestätigt diese Entscheidung bei gleichzeitiger Ächtung der beiden Frauen am 27. Juli und unterrichtet noch am selben Tage Schultheiß, Gericht und Gemeinde davon.
Am 9. September informiert das Hofgericht Schultheiß und Gemeinde davon, daß auch Ludwig Bender aus Hochstadt geächtet wurde.
Am 21. März 1564 wird die von der Regierung Hanau geforderte Remission des Verfahrens abgelehnt, weil sich die Witwe von Fischer Peters Hans (Hans Frosch) ihrer Rechte hinsichtlich des Gerichtsstandes begeben hat.
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Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
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„Klagen der Frankfurter Juden Israel zum Engel und David zur goldenen Scheuer gegen hanauische Untertanen vor dem Hofgericht Rottweil“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/6437_klagen-der-frankfurter-juden-israel-zum-engel-und-david-zur-goldenen-scheuer-gegen-hanauische-untertanen-vor-dem-hofgericht-rottweil> (aufgerufen am 26.11.2025)
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