Forderungen des Frankfurter Juden David zur goldenen Scheuer an Leo Zimmermann und Hans Maurmann zu Hochstadt

HStAM 86 Hanauer Nachträge Nr. 28675  
Laufzeit / Datum
1560 Mai 26 - 1562 Juli 28
Bearbeitung
Uta Löwenstein

Stückangaben

Regest

Am 26. Mai 1560 bekennt Hans Maurmann zu Hochstadt, daß er dem Frankfurter Juden David zur goldenen Scheuer 44 fl. schuldet, die mit 1 Pfennig pro Woche und Gulden verzinst und im Herbst zurückgezahlt werden sollen. Für den Fall entstehender Irrungen verzichtet Maurmann auf alle Rechte hinsichtlich seines Gerichtsstandes.
Am 27. April 1562 protestieren die hanauischen Vormünder beim Hofgericht Rottweil gegen die aufgrund von Davids Klage am 17. Februar an Leo Zimmermann und Hans Maurmann zu Hochstadt ergangenen Vorladungen zum 12. Mai und verlangen die Remission. Am 14. Mai berichtet der hanauische Prokurator in Rottweil Räten und Befehlhabern, daß das Hofgericht die Remission am 12. Mai abgelehnt hat, und überschickt gleichzeitig einen in der Klagsache Craft Stalburger zu Frankfurt gegen Schmuel zu Assenheim ergangenen Bescheid des Hofgerichts.1#äVgl. Nr. N 162.
Am 9. Juni teilen die hanauischen Räte ihrem Prokurator mit, daß Zimmermann und Maurmann jegliche Verschuldung bei David abstreiten und auch leugnen, je auf ihre Rechte hinsichtlich des Gerichtsstandes verzichtet zu haben. Sie übersenden eine entsprechende Erklärung der erneut zum 16. Juni nach Rottweil Geladenen und verlangen abermals die Remission der Klagen.
Am 26. Juni bittet die Hanauer Kanzlei die Stadt Frankfurt um Prüfung der von David vorgelegten Schuldverschreibungen vom 25. Juni 15572#Vgl. Nr. N 140. und 26. Mai 1560 und erhält am 9. Juli 1562 die Antwort, daß die Aussagen des Richters, der die Verschreibung ausgestellt hat, keinen Zweifel an der Echtheit zulassen und daß David bereit ist, Zeugen beizubringen, die seine Forderungen bestätigen. Tatsächlich hat dieser am 1. Juli bereits Zimmermanns Sohn von einem Frankfurter Richter vernehmen und feststellen lassen, daß der Sohn ihm 1 fl., der Vater aber 26 fl. schuldig ist und den Sohn beauftragt hat, David um einen Zahlungsaufschub bis zur Ernte zu bitten.
Am 18. Juli bitten Räte und Befehlhaber die Stadt Frankfurt um Geleit für Maurmann und Zimmermann, damit sie in Frankfurt wegen der von ihnen nach wie vor für falsch erklärten Verschreibungen verhandeln können. Am 23. Juli antwortet die Stadt, daß David zur Zeit nicht in Frankfurt ist und nach den Aussagen seiner Frau und seines Bruders wohl noch fünf Tage fortbleiben wird. Nach seiner Rückkehr soll seinen Schuldnern Geleit erteilt und ein Tag genannt werden. Dies geschieht zwei Tage später, 3#Die Datierung lautet Samstags, den 24. Juli 1562; der 24. war in diesem Jahr jedoch ein Freitag. als eine Ladung zum 29. Juli ergeht.
Am 28. Juli lädt das Hofgericht Rottweil Zimmermann und Maurmann unter Androhung der Acht erneut zum 15. September.
Am 29. Juli gesteht Zimmermann in Frankfurt, daß er David etwas schuldig ist, behauptet aber, es sei nur wenig. Der Richter, der die Schuldverschreibungen ausgestellt hat, erklärt, daß dies auf Verlangen von Maurmann und Zimmermann, die er seit langem kennt, geschehen ist. Zimmermanns Schuld beläuft sich unter Anrechnung von 17 fl. Zinsen und 6 fl. Verfahrenskosten auf 60 fl., Maurmann schuldet David mit 10 fl. Zinsen und 6 fl. Verfahrenskosten ebensoviel.
Beide anerkennen die ursprünglichen Verschuldungen, behaupten aber, David bereits bezahlt zu haben. Da man ihren Aussagen keinen Glauben schenkt, versucht man sie zur Ersparnis von Zeit und Kosten zu einem Vergleich zu bereden. Sie werden aufgefordert, David binnen acht Tagen je 60 fl. zu bezahlen, andernfalls soll der Prozeß in Rottweil fortgesetzt werden. Zimmermann, der den Richter im Römer "ins maul geschlagen, inen auch wie ein diep und boßwicht liegen heissen", wird verhaftet.
Am 1. August bitten die hanauischen Räte die Stadt Frankfurt, Zimmermann zu begnadigen und zu entlassen, damit er und Maurmann dem getroffenen Vergleich gemäß die 60 fl. bezahlen können.

Weitere Angaben

vgl. Regest Nr. 1592

Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Forderungen des Frankfurter Juden David zur goldenen Scheuer an Leo Zimmermann und Hans Maurmann zu Hochstadt“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/6420_forderungen-des-frankfurter-juden-david-zur-goldenen-scheuer-an-leo-zimmermann-und-hans-maurmann-zu-hochstadt> (aufgerufen am 26.11.2025)

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