Simon, Sohn des alten Salomon zu Windecken, schwört Urfehde

HStAM [ohne Angabe] Nr.  
Laufzeit / Datum
1547 Juni 8
Bearbeitung
Uta Löwenstein

Stückangaben

Regest

Simon, Sohn des alten Salomon zu Windecken bekennt, daß man ihn am 25. Mai in Hanau gefangengesetzt hat, weil er den Amtmann zu Windecken öffentlich mit "etlichen freventlichen, bösen, mutwilligen worten" angegriffen hat. Er widerruft diese Worte und schwört mit jüdischem Eid Urfehde. Seine Bürgen sind Saloman der Alte, sein Vater, Meyer zu Windecken, die Brüder Menlin Natandanhausen und Jacob zu Steinheim und Feifelman zu Marköbel, seine Vettern und Freunde. Sie geloben, dafür zu sorgen, daß Simon, wenn er die Urfehde bricht, binnen vier Wochen wieder in die Haft zurückkehrt, oder 400 fl. zu zahlen.

Ausfertigung

Papier mit aufgedrücktem Siegel und hebräischer Unterschrift

Weitere Angaben

vgl. Regest Nr. 1378

Archivangaben

Altsignatur

86 Hanauer Nachträge Nr. 28011

Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Simon, Sohn des alten Salomon zu Windecken, schwört Urfehde“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/6374_simon-sohn-des-alten-salomon-zu-windecken-schwoert-urfehde> (aufgerufen am 25.11.2025)

Kurzform der URL für Druckwerke

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