Forderungen des Juden Isaack aus Aschaffenburg an Philipp von Dorfelden
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Regest
Am 3. Juli 1542 überschickt Erzbischof Albrecht von Mainz Räten und Befehlhabern zu Hanau eine Supplik seines Juden [Isaack] zu Aschaffenburg und bittet, ihm zu seinem Recht gegenüber Philipp von Dorfelden zu verhelfen. Isaack erklärt in seiner Bittschrift, daß er Dorfelden für 150 Taler Samt und andere Waren geliefert und trotz einer Zahlungsaufforderung des Erzbischofs an Dorfelden bislang noch kein Geld bekommen hat. Zwar hat Philipp von Dorfelden Isaack zum 29. Juni nach Seligenstadt bestellt und versprochen, dort mit ihm abzurechnen, ist aber nicht erschienen. Darauf mahnen die Hanauer Räte Dorfelden am 4. Juli, Isaack zufriedenzustellen.
Am 20. Juli wiederholt Isaack seine Supplik. Gleichzeitig erinnert der Jude Joseph aus Schwarzach die hanauischen Räte daran, daß der Bischof von Würzburg sie gebeten hat, ihm zur Bezahlung zu verhelfen. Philipp von Dorfelden schuldet ihm 110 Taler sowie 20 Taler aufgelaufene Kosten. Zwar haben die Räte seinerzeit versprochen, dafür zu sorgen, daß Josephs Bruder Isaack zu Aschaffenburg das Geld bekommt, da aber bislang nichts erfolgt ist, bittet Joseph, Dorfelden zu veranlassen, binnen acht Tagen zu zahlen.
Am 27. Juli schickt der Bischof von Würzburg eine weitere Supplik nach Hanau, in der Joseph berichtet, daß er Philipp von Dorfelden für 110 Taler eine Goldkette "uffs subtilist gemacht" hat. Er hat sich wegen der Bezahlung an den Hanauer Oberamtmann gewandt, der aber, weil er Dorfelden verwandt ist, eine Einmischung abgelehnt und Joseph aufgefordert hat, ein Interzessionsschreiben des Bischofs von Würzburg an Graf Wilhelm von Nassau und Graf Reinhard von Solms beizubringen, damit er tätig werden und Dorfelden zur Zahlung drängen kann.
Am 19. August lassen die Hanauer Räte Isaack wissen, daß Dorfelden ihn und seinen Bruder bezahlen will, wenn sie zuvor mit ihm abrechnen.
Am 21. Februar 1551 teilt das Hofgericht Rottweil der Stadt Hanau mit, daß Dorfelden aufgrund von Isaacks Klage geächtet wurde. Am 3. März erteilt das Hofgericht Rottweil Isaack aus Aschaffenburg zu Frankfurt die Anleitung auf den Besitz von Dorfelden zur Deckung einer Forderung von 250 fl.
Am 7. April wendet sich Isaack an die Grafen Philipp und Reinhard von Hanau und bittet um Hilfe gegen Philipp von Dorfelden, der ihn seit mehr als zehn Jahren hinhält und damit, wie er kürzlich hat wissen lassen, trotz der über ihn verhängten Acht und Aberacht fortzufahren gedenkt. Dorfelden hat seinerzeit bei Isaack eine Kette, etliche Kleinodien, ein Pferd und anderes gekauft, nach Ablauf der ihm eingeräumten Frist aber nicht gezahlt, so daß Isaack genötigt war, ihn in Rottweil zu verklagen und ächten zu lassen. Unter dem Vorwand, er sei "ubereilt worden" hat Dorfelden die Aufhebung der Acht erlangt, mußte jedoch versprechen, die Gerichtskosten zu bezahlen. Er hat aber weder diese noch die Hauptschuld bezahlt und ist daraufhin auf Isaacks erneute Klage mit Acht und Aberacht gestraft worden. Darauf ist "er noch so trutzig gewesen, daß er mir zween feindtsbrief her in mein behausung zugeschickt, mich meins lebenß fur ime nit wissen zu sicheren“. Deshalb hat sich Isaack an das Reichskammergericht gewandt.
Ein zwischenzeitlich erlangtes Urteil des Hofgerichts Rottweil, das die Landesverweisung des geächteten Dorfelden verlangte, ist von der Hanauer Regierung nicht vollstreckt worden. Jetzt bittet Isaack, Dorfelden dazu zu bringen, ihm seine Forderungen, die er, falls gewünscht, vor dem Frankfurter Stadtgericht einzeln darlegen will, zu bezahlen. Er fügt ein am gleichen Tage an Dorfelden gesandtes Schreiben abschriftlich bei, in dem er sich bereit erklärt, ihm ein halbes Jahr Zahlungsfrist einzuräumen, wenn er innerhalb von drei Tagen annehmbare Bürgen stellt oder Pfänder hinterlegt. Innerhalb dieser Frist will er auch auf die sonst mit 5 von je 100 fl. berechneten Zinsen verzichten.
Am 27. April verlangt Isaack vom hanauischen Oberamtmann die Vollstreckung des Rottweiler Ächtungsurteils und droht andernfalls mit Klage.
Am 14. August wendet sich Isaack, jetzt zum Einhorn zu Frankfurt lebend, an Graf Philipp von Hanau und verlangt abermals Dorfeldens Ausweisung. Graf Philipp antwortet am 23. August, daß Isaack bei der kommenden Herbstmesse mit Dorfelden verglichen werden und sich bis dahin gedulden soll.
Am 12. September 1552 beklagt sich Isaack bei Graf Philipp, daß er sich bei der Frankfurter Herbstmesse im Vorjahr vom hanauischen Oberamtmann hat bereden lassen, eine von Dorfelden angebotene Zahlung von 350 fl. zu akzeptieren, davon aber bislang nur 131 fl. erhalten hat. Er fordert den ausstehenden Rest nebst Zinsen und droht sich andernfalls an den Kaiser zu wenden.
Am 5. Oktober 1553 fordert das Hofgericht Rottweil die Stadt Hanau auf, den aufgrund von Klagen der Juden Isaack und Joseph seit mehr als Jahr und Tag geächteten Dorfelden bei Strafe auszuweisen.
Am 11. März 1567 verlangt der Fiskal des Hofgerichts Rottweil erneut die Vollstreckung der ergangenen Urteile und verweist darauf, daß Dorfelden inzwischen sechsmal geächtet worden ist, unter anderem am 26. August 1543 auf Klagen des Juden Joseph genannt Goldschmied zu Schwarzach, am 9. Dezember 1543 auf Klagen des Isaack zu Aschaffenburg und am 13. Oktober 1559 auf Klagen von Anschelms Witwe Brendel.
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Archivangaben
Altsignatur
86 Hanauer Nachträge Nr. α 1486, α 1550, α 1953
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Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
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„Forderungen des Juden Isaack aus Aschaffenburg an Philipp von Dorfelden“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/6367_forderungen-des-juden-isaack-aus-aschaffenburg-an-philipp-von-dorfelden> (aufgerufen am 26.11.2025)
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