Klagen des Juden Calman vor dem Hofgericht Rottweil
Stückangaben
Regest
Am 5. August 1465 unterrichtet das Hofgericht Rottweil Graf Philipp von Hanau davon, daß Hermann von Karben aufgrund einer Klage des Juden Calman geächtet worden ist.
Am 28. August 1467 teilt der hanauische Prokurator zu Rottweil Graf Philipp mit, daß das Hofgericht Hermann von Karben freigesprochen und Calman in diesem Falle ebenso abgewiesen hat wie mit seinen Klagen gegen Burg und Stadt Friedberg und die Gemeinden Groß- und Klein-Karben. Der Prokurator hofft daher, daß auch Calmans vor dem Hofgericht anhängig gemachte und dann vor den Kaiser gebrachte Klage gegen Graf Philipp erfolglos bleiben wird.
Weitere Angaben
vgl. auch StAMarburg, 86 Hanauer Nachträge Nr. 25499 und Nr. 353-354
Archivangaben
Arcinsys-ID
Archivkontext
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Nachnutzung
Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Klagen des Juden Calman vor dem Hofgericht Rottweil“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/6267_klagen-des-juden-calman-vor-dem-hofgericht-rottweil> (aufgerufen am 25.11.2025)
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