Der Jude Abraham aus Lichtenfels bekennt, dass ihn Graf Reinhard von Hanau als Hochmeister der Juden angenommen hat
Stückangaben
Regest
Der Jude Abraham aus Lichtenfels bekennt, daß ihn Graf Reinhard von Hanau laut im folgenden inserierter Urkunde vom gleichen Tage als Hochmeister der Judenschaft angenommen und ihm bis auf Widerruf und solang er Hochmeister ist das Recht erteilt hat, sich in Friedberg oder Windecken niederzulassen. Er soll alle Rechte und Freiheiten genießen, die ein anderer Hochmeister vor ihm hatte, sein Amt treulich versehen und keine Zinsen (gesuch) nehmen. Es ist ihm untersagt, sich ohne Vorwissen von Graf Reinhard einem anderen Herrn zu unterstellen. Etwaige Händel mit christlichen oder jüdischen hanauischen Untertanen sind vor den hanauischen Gerichten auszutragen, deren Spruch Abraham zu akzeptieren verspricht. Verhandlungen mit der Judenschaft oder Rechtstage zur Schlichtung ihrer Angelegenheiten soll Abraham nur in hanauischen Orten anberaumen und abhalten. Wozu er sich der Judenschaft gegenüber schriftlich verpflichtet hat, das soll er "an eid stat“ halten, andernfalls droht ihm der Verlust von Hab und Gut.
Ausfertigung
Papier mit aufgedrücktem Siegel
Weitere Angaben
Bl. 13
Archivangaben
Altsignatur
81 Regierung Hanau E 42 Nr. 1
Arcinsys-ID
Archivkontext
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Personen
Quellen und Materialien
Nachnutzung
Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Der Jude Abraham aus Lichtenfels bekennt, dass ihn Graf Reinhard von Hanau als Hochmeister der Juden angenommen hat“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/6261_der-jude-abraham-aus-lichtenfels-bekennt-dass-ihn-graf-reinhard-von-hanau-als-hochmeister-der-juden-angenommen-hat> (aufgerufen am 25.11.2025)
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