Fehde des Wilhelm Wolfskehl von Vetzberg gegen den Juden Jacob

HStAM 81 Regierung Hanau Nr. 8591  
Laufzeit / Datum
1451 Juli 8 - November 4
Bearbeitung
Uta Löwenstein

Stückangaben

Regest

Am 8. Juli 1451 kündigt Wilhelm Wolfskehl von Vetzberg dem Juden Jacob zu Lich die Fehde an, falls er den Schutz des Grafen von Solms verläßt, ohne Wolfskehl zuvor Kehr und Wandel für die von Henne Serps wegen erhobenen Forderungen zu leisten.
Am 28. Juli bescheinigt Graf Johann von Solms Jacob, der mit seiner Frau nach Friedberg übersiedelt ist, daß er sich unter seinem Schutz so verhalten hat, "das ich yme dancken". Er bittet, Jacob in Friedberg freundlich aufzunehmen.1#Das Schreiben trägt einen hebr. Dorsalvermerk.
Am 4. August teilt Wolfskehl Graf Reinhard von Hanau mit, daß er dem unter seinem Schutz zu Friedberg lebenden Juden Jacob die Fehde erklärt hat, und verlangt, daß ihm der Schutz aufgesagt wird. Graf Reinhard vereinbart darauf mit den Friedberger Burgmannen am 18. August, daß am 21. des Monats der Juden wegen ein Tag zu Rendel abgehalten werden soll.
Am 24. August bekunden Burggraf, Baumeister und Burgmann zu Friedberg, daß Graf Reinhard von Hanau, der vom Reich mit dem Judenschutz zu Friedberg belehnt ist, Jacob samt Kindern und Gesinde in der Stadt aufgenommen und ihm gestattet hat, sich zugleich in den Schutz der Burg zu begeben, den ihm der Burggraf gegen eine jährlich am 24. August fällige Bede von 30 fl. und 1 alten Turnosen auf sechs Jahre erteilt hat. Die Bede fällt je zur Hälfte an Graf Reinhard und die Burg. Zugleich bestätigt der Burggraf Graf Reinhard das Recht zur Aufnahme weiterer Juden, die allein ihm und nicht der Burg dienstbar und zur Schutzgeldzahlung verpflichtet sein sollen. Nach Ablauf der sechs Jahre soll keinem zu Friedberg unter hanauischem Schutz lebenden Juden ein gleichzeitiger Schutz der Burg gewährt werden, sofern es der Graf von Hanau nicht gestattet. Wird Jacob während der sechs Jahre straffällig, soll das verhängte Bußgeld ebenso geteilt werden wie das Schutzgeld.
Am 16. Oktober verlangt Wolfskehl erneut, daß Jacob seine Forderungen erfüllt oder man ihm den Schutz aufsagt. Geschieht das nicht, droht er sein Recht anderwärts zu suchen. Mit Hinweis auf einen bereits früher erteilten Zwischenbescheid antwortet Graf Reinhard ihm am 17. Oktober, daß er bei der Burg Friedberg einen Bericht über Jacobs Händel mit Wolfskehl angefordert hat und seine Entscheidung nach Eingang desselben treffen wird.
Am 2. November schickt der Burggraf Graf Reinhard "eine noteln” über Jacobs Vernehmung, und am 4. November fordert Graf Reinhard Wolfskehl, der inzwischen auch der Stadt Friedberg die Fehde erklärt hat, auf, sich mit Jacobs vor dem Burggericht abgegebener Versicherung, daß er sich wegen Wolfskehls Forderungen verantworten wird, zufriedenzugeben und die Fehde zu beenden.

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Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Fehde des Wilhelm Wolfskehl von Vetzberg gegen den Juden Jacob“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/6260_fehde-des-wilhelm-wolfskehl-von-vetzberg-gegen-den-juden-jacob> (aufgerufen am 26.11.2025)

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