Gesuche der Juden Gumprecht und Jacob zu Orb um Aufnahme in der Grafschaft Hanau
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Regest
Nachdem den Juden Gumprecht und Jacob zu Orb, die durch ihren Bruder und Schwager, den "jüdenmedicum" Aaron zu Frankfurt, um Aufnahme in Niederrodenbach gebeten hatten, mitgeteilt wurde, daß sie das Wohnrecht nur für Orte beantragen können, in denen bereits Juden leben oder gelebt haben, ersuchen sie am 15. April 1600 Räte und Befehlhaber zu Hanau um die Erlaubnis, sich in Kesselstadt niederlassen zu dürfen.
Am 8. Juli wiederholen sie ihre Supplik und legen am 23. September die verlangte Abzugserlaubnis vor. Darin wird bestätigt, daß Jacob der Abzug aus Orb gestattet worden ist. Gumprecht konnte eine entsprechende Genehmigung nicht erteilt werden, weil er sich nur vorübergehend bei Jacob aufgehalten hat, dann aber zu seinem Bruder, dem Leibarzt Aaron, nach Frankfurt gezogen ist und keinen Schutz mehr besessen hat.
Darauf werden Gumprecht und Jacob aufgefordert, ihr Aufnahmegesuch zu wiederholen, wenn sie damit einverstanden sind, nach Windecken zu ziehen.
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Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
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„Gesuche der Juden Gumprecht und Jacob zu Orb um Aufnahme in der Grafschaft Hanau“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/6203_gesuche-der-juden-gumprecht-und-jacob-zu-orb-um-aufnahme-in-der-grafschaft-hanau> (aufgerufen am 26.11.2025)
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