Frage des Schultheißen zu Rodheim vor der Höhe zur Vorgehensweise gegen Juden, die ohne amtliche Genehmigung Geld verleihen
Stückangaben
Regest
Der [Schultheiß] zu Rodheim berichtet Räten und Befehlhabern zu Hanau, daß sich Frankfurter, Friedberger und sonstige Juden nicht an die Verordnung halten, die es fremden Juden untersagt, in der Grafschaft Hanau ohne amtliche Genehmigung Geld zu verleihen und Wucher zu treiben. Er bittet um Weisung, was er tun soll, wenn sie ihn um Unterstützung bei der Eintreibung ihrer Forderungen ersuchen.
Ausfertigung
Papier m. aufgedr. Verschlußsiegel, Präs. Hanau, den 10. August 1599
Ausstellungsort
Rodheim
Archivangaben
Arcinsys-ID
Archivkontext
Siehe auch
Weitere Angebote in LAGIS (Bezugsort)
Orte
- Hessische Flurnamen
- Historische Kartenwerke
- Topografie des Nationalsozialismus in Hessen
- Historisches Ortslexikon
- Synagogen in Hessen
- Topografische Karten
- Urkataster+
Personen
Quellen und Materialien
Nachnutzung
Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Frage des Schultheißen zu Rodheim vor der Höhe zur Vorgehensweise gegen Juden, die ohne amtliche Genehmigung Geld verleihen“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/6170_frage-des-schultheissen-zu-rodheim-vor-der-hoehe-zur-vorgehensweise-gegen-juden-die-ohne-amtliche-genehmigung-geld-verleihen> (aufgerufen am 25.11.2025)
Kurzform der URL für Druckwerke
https://lagis.hessen.de/resolve/de/qjg/6170