Frage des Schultheißen zu Rodheim vor der Höhe zur Vorgehensweise gegen Juden, die ohne amtliche Genehmigung Geld verleihen

HStAM 86 Hanauer Nachträge Nr. 28587  
Laufzeit / Datum
1599 August 9/19
Bearbeitung
Uta Löwenstein

Stückangaben

Regest

Der [Schultheiß] zu Rodheim berichtet Räten und Befehlhabern zu Hanau, daß sich Frankfurter, Friedberger und sonstige Juden nicht an die Verordnung halten, die es fremden Juden untersagt, in der Grafschaft Hanau ohne amtliche Genehmigung Geld zu verleihen und Wucher zu treiben. Er bittet um Weisung, was er tun soll, wenn sie ihn um Unterstützung bei der Eintreibung ihrer Forderungen ersuchen.

Ausfertigung

Papier m. aufgedr. Verschlußsiegel, Präs. Hanau, den 10. August 1599

Ausstellungsort

Rodheim

Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

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„Frage des Schultheißen zu Rodheim vor der Höhe zur Vorgehensweise gegen Juden, die ohne amtliche Genehmigung Geld verleihen“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/6170_frage-des-schultheissen-zu-rodheim-vor-der-hoehe-zur-vorgehensweise-gegen-juden-die-ohne-amtliche-genehmigung-geld-verleihen> (aufgerufen am 25.11.2025)

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