Abgaben der Judenschaft des Oberfürstentums Hessen
Stückangaben
Regest
Am 17. April erscheinen vor der Marburger Kanzlei die Juden Libman aus Ostheim, Falck aus Rauschenberg, Susman aus Fronhausen, Seligman aus Igstadt und Michel aus Biedenkopf und erbitten und erhalten wegen Abwesenheit der anderen Juden des Oberfürstentums Bedenkzeit, sich zu den landgräflichen Forderungen "der freipferdehaltung oder wachsliefferung halben" zu äußern. Sie sagen eine schriftliche Stellungnahme zu.
Am 19. April wird den Juden eröffnet, daß sie auf Weisung des Landgrafen ein um 2 fl. erhöhtes Schutzgeld und das doppelte Meßgeld, das heißt 200 statt bisher 100 fl. zahlen sollen. Unter Berufung auf ihre Armut bieten die Juden 50 fl. an. Darauf verlangen die landgräflichen Beamten 80 fl. und zu den Messen je 90 statt der bislang gezahlten 50 fl. Als die Juden das ablehnen, wird ihnen der Schutz aufgesagt und befohlen, das Oberfürstentum binnen vier Wochen zu räumen. Sie bieten daraufhin eine jährlich zum 1. Mai an die Rentkammer zu liefernde Zahlung von 75 fl. an.
Am 20. April verpflichten sich die Juden zur Zahlung der 75 fl. an die Rentkammer, um so von der verlangten Stellung weiterer Freipferde und der Zahlung eines erhöhten Wachszinses befreit zu sein. Die am 29. Januar sowie am 12. und 22. August 1576 getroffenen Vereinbarungen sollen von dieser Zahlung unberührt bleiben. Der Vertrag trägt die hebräischen Unterschriften der folgenden "hauptleut" der oberhessischen Judenschaft, die auch stellvertretend für die nicht Anwesenden unterzeichnen: Salomon
Archivangaben
Altsignatur
40 d Kammernachträge, Marburg Pak. 295
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Quellen und Materialien
Nachnutzung
Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Abgaben der Judenschaft des Oberfürstentums Hessen“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/6159_abgaben-der-judenschaft-des-oberfuerstentums-hessen> (aufgerufen am 25.11.2025)
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