Klage des Juden Sußman zu Bornich gegen Hensel Steuss zu Offenthal

HStAM Protokolle Nr. III Rheinfels Nr. 1115 Bd. 5  
Laufzeit / Datum
1599 Januar 18/28
Bearbeitung
Uta Löwenstein

Stückangaben

Regest-Typ

Protokolleinträge

Regest

Der Jude Sußman [aus Bornich] klagt vor dem Oberamtmann zu Rheinfels, daß ihm Hensel Steuss [zu Offenthal] 30 fl., 6 1/2 Malter Korn und 6 Simmer Weizen schuldig ist. Steuss verweist Sußman an Johann Wolf Widderhalt, dem er sein Gut verkauft hat, und Widderhalt verspricht, zu Petri zu zahlen, wenn er seinerseits Geld bekommen hat. Sußman ist damit "zuefriden, wans geschicht".
Bei einer zweiten Forderung von 10 1/2 fl. an Tonges Lips, mit der Sußman an Steuss und von diesem wiederum an Widderhalt verwiesen worden ist, sagt dieser die Zahlung zu Petri gleichfalls zu, doch wird vereinbart, daß Steuss Sußman, wenn Widderhalt nicht zahlt, 14 fl. geben soll, da noch eine weitere Schuld von 3 1/2 fl. zu begleichen ist.

Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Klage des Juden Sußman zu Bornich gegen Hensel Steuss zu Offenthal“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/6138_klage-des-juden-sussman-zu-bornich-gegen-hensel-steuss-zu-offenthal> (aufgerufen am 26.11.2025)

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