Klage des Juden Sußman zu Bornich gegen Hensel Steuss zu Offenthal
Stückangaben
Regest-Typ
Protokolleinträge
Regest
Der Jude Sußman [aus Bornich] klagt vor dem Oberamtmann zu Rheinfels, daß ihm Hensel Steuss [zu Offenthal] 30 fl., 6 1/2 Malter Korn und 6 Simmer Weizen schuldig ist. Steuss verweist Sußman an Johann Wolf Widderhalt, dem er sein Gut verkauft hat, und Widderhalt verspricht, zu Petri zu zahlen, wenn er seinerseits Geld bekommen hat. Sußman ist damit "zuefriden, wans geschicht".
Bei einer zweiten Forderung von 10 1/2 fl. an Tonges Lips, mit der Sußman an Steuss und von diesem wiederum an Widderhalt verwiesen worden ist, sagt dieser die Zahlung zu Petri gleichfalls zu, doch wird vereinbart, daß Steuss Sußman, wenn Widderhalt nicht zahlt, 14 fl. geben soll, da noch eine weitere Schuld von 3 1/2 fl. zu begleichen ist.
Archivangaben
Arcinsys-ID
Archivkontext
Nachnutzung
Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Klage des Juden Sußman zu Bornich gegen Hensel Steuss zu Offenthal“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/6138_klage-des-juden-sussman-zu-bornich-gegen-hensel-steuss-zu-offenthal> (aufgerufen am 26.11.2025)
Kurzform der URL für Druckwerke
https://lagis.hessen.de/resolve/de/qjg/6138