Forderungen des Juden Sußman [zu Bornich] an Philipp Schupps Witwe und Kinder

HStAM Protokolle Nr. III 1115 Bd. 5  
Laufzeit / Datum
1598 Januar 20/30 - 1599 Januar 18/28
Bearbeitung
Uta Löwenstein

Stückangaben

Regest-Typ

Protokolleinträge

Regest

Am 20. Januar 1598 klagt der Jude Sußman [aus Bornich] vor dem Oberamtmann zu Rheinfels, daß ihm der verstorbene Philipp Schupp 113 fl. sowie 10 1/2 fl. für 1 1/2 Malter Korn schuldig geblieben ist. Er hat der Witwe außerdem in sechs Lieferungen noch weitere 40 Simmer Korn verkauft und fordert Bezahlung.
Die Beklagte erklärt, daß ihr der Müller, der das bestätigt, nur viermal je 6 Simmer von Susman gebracht hat. Susman antwortet, daß der andere Bornicher Müller noch zweimal je 6 Simmer für die Witwe bei ihm geholt hat.
Der am 28. Januar vernommene zweite Müller "kan oder will bey seinem eidt nit sagen", daß er das Korn geliefert hat, und da die Witwe bei ihrer Seligkeit beteuert, nichts erhalten zu haben, wird sie freigesprochen.
Am 18. Januar 1599 klagt Sußman gegen Philipp Schupps Kinder, die ihm im Herbst 50 fl. hätten zahlen sollen, ihm aber statt dessen Unterpfande stellen wollen. Sußman verlangt sein Geld, weil die Schätzung der Unterpfande unnötige Kosten verursacht. So hat er für die Witwe seines Bruders ein Pfand für 28 fl. schätzen lassen und noch einmal 12 fl. für eine zweite Schätzung bezahlen müssen, als er es seinerseits einem Gläubiger zur Deckung einer Schuld übertragen wollte.
Es wird vereinbart, daß Sußman bis Lichtmeß bezahlt werden oder sich an die angebotenen Güter halten soll.

Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Forderungen des Juden Sußman [zu Bornich] an Philipp Schupps Witwe und Kinder“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/6094_forderungen-des-juden-sussman-zu-bornich-an-philipp-schupps-witwe-und-kinder> (aufgerufen am 26.11.2025)

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