Forderungen des Juden Sußman [zu Bornich] an Philipp Schupps Witwe und Kinder
Stückangaben
Regest-Typ
Protokolleinträge
Regest
Am 20. Januar 1598 klagt der Jude Sußman [aus Bornich] vor dem Oberamtmann zu Rheinfels, daß ihm der verstorbene Philipp Schupp 113 fl. sowie 10 1/2 fl. für 1 1/2 Malter Korn schuldig geblieben ist. Er hat der Witwe außerdem in sechs Lieferungen noch weitere 40 Simmer Korn verkauft und fordert Bezahlung.
Die Beklagte erklärt, daß ihr der Müller, der das bestätigt, nur viermal je 6 Simmer von Susman gebracht hat. Susman antwortet, daß der andere Bornicher Müller noch zweimal je 6 Simmer für die Witwe bei ihm geholt hat.
Der am 28. Januar vernommene zweite Müller "kan oder will bey seinem eidt nit sagen", daß er das Korn geliefert hat, und da die Witwe bei ihrer Seligkeit beteuert, nichts erhalten zu haben, wird sie freigesprochen.
Am 18. Januar 1599 klagt Sußman gegen Philipp Schupps Kinder, die ihm im Herbst 50 fl. hätten zahlen sollen, ihm aber statt dessen Unterpfande stellen wollen. Sußman verlangt sein Geld, weil die Schätzung der Unterpfande unnötige Kosten verursacht. So hat er für die Witwe seines Bruders ein Pfand für 28 fl. schätzen lassen und noch einmal 12 fl. für eine zweite Schätzung bezahlen müssen, als er es seinerseits einem Gläubiger zur Deckung einer Schuld übertragen wollte.
Es wird vereinbart, daß Sußman bis Lichtmeß bezahlt werden oder sich an die angebotenen Güter halten soll.
Archivangaben
Arcinsys-ID
Archivkontext
Indizes
Nachnutzung
Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Forderungen des Juden Sußman [zu Bornich] an Philipp Schupps Witwe und Kinder“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/6094_forderungen-des-juden-sussman-zu-bornich-an-philipp-schupps-witwe-und-kinder> (aufgerufen am 26.11.2025)
Kurzform der URL für Druckwerke
https://lagis.hessen.de/resolve/de/qjg/6094