Irrung zwischen dem Lohgerber Claus Mertz aus Eschwege und dem Juden Juda zu Wanfried

HStAM 17 I Alte Kasseler Räte Nr. 248  
Laufzeit / Datum
1596 [nach Juli 15/25]- August 31/September 10
Bearbeitung
Uta Löwenstein

Stückangaben

Regest

Nach einer Verhandlung vor dem Landvogt an der Werra am 15. Juli 1596 wendet sich der Lohgerber Claus Mertz aus Eschwege an die Räte zu Kassel und berichtet, daß ihm der Jude Juda aus Wanfried während der Osterfeiertage des Jahres 1595 im Beisein von Zeugen für 160 Reichsgulden sechzehn Meißener Laken verkauft hat, die je zur Hälfte zu Ostern und zu Johanni 1596 bezahlt werden sollten. Mit Kosten von 14 Talern hat Mertz diese Laken nach Lübeck zum Verkauf gebracht, wo ihm aber nur der halbe Preis geboten wurde, weil sich aufgrund der anhängenden Siegel gezeigt hat, daß die Laken nicht aus Meißen, sondern aus Frankfurt an der Oder und Hanau stammten. Mertz hat daraufhin die Laken wieder mitgenommen und Juda aufgefordert, den Kauf rückgängig zu machen und ihm die Kosten zu erstatten. Juda hat das abgelehnt und am 26. Januar 1596 vor dem Vogt zu Wanfried erklärt, er sei selbst betrogen worden. Zu einer vierzehn Tage später anberaumten Verhandlung ist er nicht erschienen.
Am 15. Juli hat Juda Mertz durch den Landvogt an der Werra auffordern lassen, die Laken zu bezahlen, was dieser jedoch ablehnt.
Am 31. August berichtet der Landvogt nach Kassel, daß er Juda und Mertz am 15. Juli vernommen und Juda dabei ausgesagt hat, daß Mertz die Siegel seinerzeit geprüft und anschließend die Laken vor dem Versand nach Lübeck noch lange in seinem Haus gehabt hat, so daß er sie, wären sie ihm schlecht erschienen, jederzeit hätte zurückgeben können. Da Mertz die Laken in der Tat über ein halbes Jahr hatte, ehe er Klage erhoben hat, hat der Landvogt ihn zur Zahlung verurteilt, zumal eine Prüfung gezeigt hat, daß die Laken durchaus 160 fl. wert sind. Da sie etwas ungewöhnlich gefärbt sind, werden sie sich in der Gegend voraussichtlich auch gut verkaufen lassen. Im übrigen hätte Mertz wissen müssen, daß man in Lübeck auf die Siegel achtet, desgleichen, daß es in der Eschweger Gegend üblich ist, alle fremden Tuche unabhängig vom Herstellungsort als meißensch zu bezeichnen.

Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

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„Irrung zwischen dem Lohgerber Claus Mertz aus Eschwege und dem Juden Juda zu Wanfried“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/6018_irrung-zwischen-dem-lohgerber-claus-mertz-aus-eschwege-und-dem-juden-juda-zu-wanfried> (aufgerufen am 25.11.2025)

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