Klage des Juden Anselm aus Schleusingen gegen den Metzger Martin Geysel zu Ginnheim

HStAM 86 Hanauer Nachträge Nr. 28633  
Laufzeit / Datum
1588 März 15 - September 3/13
Bearbeitung
Uta Löwenstein

Stückangaben

Regest

Am 15. März 1588 [n.St.] lädt das Hofgericht Rottweil den Metzger Martin Geysel zu Ginnheim aufgrund einer Klage des Juden Anselm von Schleusingen zum 31. Mai [n.St.], weist die Klage jedoch bei diesem Gerichtstermin nach Hanau zurück.
Am 22. Juni wird Anselm mit Erteilung von Geleit zum 20. August vor das Hofgericht Hanau geladen. Am 3. August berichtet der Bote, der den Auftrag hatte, die Ladung nach Rottweil und Worms zu bringen, daß der Wormser Stadtmeister ihm am 20. Juli zugesagt hat, die Zitation an gewöhnlicher Stelle, das heißt an der Münze, anzuschlagen und bekanntzumachen. In Rottweil, wo der Bote am 24. Juli war, hat es der hanauische Prokurator übernommen, den Anschlag zu besorgen. Ein weiterer Bote hat am 20. Juli in Frankfurt 1 Albus bezahlt, damit auch dort ein Anschlag der Ladung erfolgte.
Als die Parteien am 20. August nicht erscheinen, ergeht eine zweite Ladung zum 3. September. Bei diesem Termin wird Geysel in Abwesenheit von Anselm freigesprochen und der Jude zur Zahlung der Kosten verurteilt.

Weitere Angaben

Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Klage des Juden Anselm aus Schleusingen gegen den Metzger Martin Geysel zu Ginnheim“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/5715_klage-des-juden-anselm-aus-schleusingen-gegen-den-metzger-martin-geysel-zu-ginnheim> (aufgerufen am 25.11.2025)

Kurzform der URL für Druckwerke

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