Forderungen des Frankfurter Juden Hirtz zum Hirschhorn an Hans Bopp zu Praunheim

HStAM 86 Hanauer Nachträge Nr. 28571  
Laufzeit / Datum
1586 Dezember 9 - 1587 März 3/13
Bearbeitung
Uta Löwenstein

Stückangaben

Regest

Am 9. Dezember 1586 [n.St.] unterrichtet das Hofgericht Rottweil Schultheiß und Gericht zu Praunheim davon, daß Hans Bopp ebenda aufgrund einer Klage des Frankfurter Juden Hirtz zum Hirschhorn geächtet wurde.
Am 13. Januar 1587 wendet sich Bopp mit der Bitte um Hilfe an Räte und Befehlhaber zu Hanau, die am folgenden Tag den Schultheißen zu Praunheim tadeln, weil er sie nicht von der gegen Bopp anhängig gemachten Klage in Rottweil unterrichtet und damit die rechtzeitige Abforderung des Verfahrens unmöglich gemacht hat.
Da die Ächtung bereits erfolgt ist, soll Bopp ausgewiesen werden. Am 22. Februar [n.St.] bekundet das Hofgericht Rottweil, daß Bopps Ächtung mit Zustimmung des Klägers aufgehoben worden ist.
Am 25. Februar teilen die hanauischen Räte dies dem Schultheißen zu Praunheim mit und fordern einen Bericht über den Verkauf von Bopps Gütern an. Hat der Käufer Hirtz mit der Kaufsumme noch nicht bezahlt, soll sie mit Arrest belegt und die Auszahlung an Hirtz verhindert werden.
In einem Kanzleivermerk vom 3. März wird festgestellt, daß Bernhard Romberg Bopps Schulden bei Hirtz ohne Erlaubnis der Obrigkeit übernommen und von den geforderten 500 fl. bereits 90 fl. bezahlt hat. Die Bezahlung der Restschuld wird ihm bei Leibesstrafe untersagt.

Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Forderungen des Frankfurter Juden Hirtz zum Hirschhorn an Hans Bopp zu Praunheim“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/5655_forderungen-des-frankfurter-juden-hirtz-zum-hirschhorn-an-hans-bopp-zu-praunheim> (aufgerufen am 26.11.2025)

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