Klage des Juden Baruch von Nieder-Ohmen gegen die Witwe des Reip von Lehrbach
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Regest-Typ
Protokolleintrag
Regest
Vor der Kanzlei Marburg klagt der Jude Baruch von Niederohmen gegen die Witwe des Reip von Lehrbach, die ihn gebeten hat, ihr Geld zu beschaffen. Auf etliche von ihr ausgehändigte Kleinodien hat er daraufhin bei Jeremias Dietherich [zu Grünberg] 190 Reichstaler geliehen und von der Witwe eine Schuldverschreibung über diese Summe erhalten. Als sie das Geld Dietherich nicht zurückzahlen konnte, mußte Baruch es bei Frankfurter Juden borgen.
Jetzt bietet ihm die Witwe zur Bezahlung ihre schlechten Taler an und behauptet, die Verschreibung über die Reichstaler sei gefälscht.
Dagegen erklärt der Anwalt der Witwe, daß diese von Baruch keine Reichstaler, sondern allerhand andere Münzen erhalten hat. Ihre Reden über die auf Reichstaler ausgestellte Verschreibung durften ihn daher nicht beleidigen. Im übrigen hat Baruch von der Witwe einen Becher, einen Ring und eine Perle bekommen und versprochen, ihr, falls er den Becher nicht wieder einlöst, 240 fl. zu geben. Die Witwe fordert die Herausgabe ihrer Kleinodien und der Verschreibung.
Baruchs Anwalt erwidert darauf, daß die Verschreibung nach Diktat der Witwe auf Reichstaler ausgestellt wurde. Die Perle, die Baruch zugegebenermaßen bekommen hat, ist auf ihm unbekannte Weise aus dem Kästlein entschwunden.
Der Anwalt der Witwe verweist auf einen bereits geschlossenen Vergleich. Will Baruch den nicht akzeptieren, soll er klagen.
Baruch bekennt, daß er der Witwe den geliehenen Betrag nicht ganz in Reichstalern ausgezahlt hat, macht aber ihm entstandene Kosten von 50 fl. geltend und bittet um Erstattung. Die Verschreibung über die bei Nichtauslösung des Bechers zu zahlenden 240 fl. erkennt er als richtig an.
Der Anwalt der Witwe beanstandet, daß Perle und Ring, die Baruch seiner Mandantin zurückgegeben hat, nicht die von ihr verpfändeten Stücke sind.
Schließlich wird ein Vergleich vorgeschlagen. Die von Baruch geltend gemachte Beleidigung soll von Amts wegen für nichtig erklärt werden. In der Hauptsache soll es bei dem bereits getroffenen Vergleich bleiben. Baruch hat der Witwe den Becher und die beiden Verschreibungen auszuhändigen und diese wird auf die 240 fl. verzichten. Wegen der Perle und des Rings ist eine neue Verschreibung auszustellen.
Da Baruch den Vergleich ablehnt, wird er auf den Klageweg gewiesen.
Weitere Angaben
vgl. auch Regest Nr. 3182 (1587 Juni 23/Juli 3)
Archivangaben
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Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
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„Klage des Juden Baruch von Nieder-Ohmen gegen die Witwe des Reip von Lehrbach“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/5582_klage-des-juden-baruch-von-nieder-ohmen-gegen-die-witwe-des-reip-von-lehrbach> (aufgerufen am 25.11.2025)
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