Forderungen des Juden Schieman zu Windecken an den Schultheißen zu Oberissigheim
Stückangaben
Regest
Forderungen des Juden Schieman zu Windecken an den Schultheißen zu Oberissigheim
Am 26. Oktober 1581 verurteilt der Oberamtmann zu Hanau den Schultheißen zu Oberissigheim als Bürgen des Zacharias Gelbericht ebenda, dem Juden [Schieman zu Windecken] bis Weihnachten die Zinsen einer Schuld von 30 fl. und bis Michaelis 1582 die Schuld selbst zu bezahlen.
Am 26. April 1582 wird der Schultheiß unter Androhung einer Haftstrafe aufgefordert, dem Urteil nachzukommen und den Juden bis zum Herbst zu bezahlen
Am 23. August 1583 wird Schieman vermahnt, weil er die eingeklagte Schuld nicht hat eintragen lassen. Er entschuldigt sich und wird darauf hingewiesen, daß künftig in solchen Fällen die Forderung konfisziert wird. Gleichzeitig wird dem Schultheißen unter erneuter Androhung einer Turmstrafe befohlen, Schieman bis Martini sein Geld zu geben.
Schließlich vergleichen sich Schiemann und der Schultheiß am 14. August 1584 vor Landbereitern und Schöffen zu Oberissigheim. Der Schultheiß verspricht, die aufgelaufenen Zinsen von 18 fl. zu bezahlen und die Hauptschuld in verzinslichen Raten von 10 fl. jeweils zum 24. August 1585, 1586 und 1587 abzutragen, wofür ihn Gelbrechts Erben schadlos halten sollen.
Weitere Angaben
Bl. 18-23; vgl. auch Regest Nr. 2616 (1579 Januar 8)
Archivangaben
Altsignatur
86 Hanauer Nachträge Nr. 26773
Arcinsys-ID
Archivkontext
Siehe auch
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Orte
Personen
Quellen und Materialien
Nachnutzung
Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Forderungen des Juden Schieman zu Windecken an den Schultheißen zu Oberissigheim“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/5336_forderungen-des-juden-schieman-zu-windecken-an-den-schultheissen-zu-oberissigheim> (aufgerufen am 28.11.2025)
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