Aufnahme des Jude Heinlen zu Windecken mit Familie und Gesinde in Windecken

HStAM 86 Hanauer Nachträge Nr. 26145  
Laufzeit / Datum
1580 November 11
Bearbeitung
Uta Löwenstein

Stückangaben

Regest

Der Jude Heinlen zu Windecken bekundet, daß ihn die hanauischen Vormünder laut im folgenden inserierter Urkunde vom gleichen Tage nebst Frau, Kindern und Gesinde gegen eine jährlich zu Martini zu entrichtende Bede von 8 fl. auf drei Jahre in Windecken angenommen haben. Der ihm erlaubte Zinssatz beträgt 6 Kreuzer pro Jahr und Gulden. Es folgen die üblichen Bestimmungen 1#Vgl. Nr. 1695..

Ausfertigung

Papier, mit aufgedrücktem Rücksiegel und Dorsalvermerk vom 14. März 1586, wonach Heinlen gegen Zahlung von 20 fl. der Abzug gestattet wurde.

Weitere Angaben

Bl. 47

Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Aufnahme des Jude Heinlen zu Windecken mit Familie und Gesinde in Windecken“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/5252_aufnahme-des-jude-heinlen-zu-windecken-mit-familie-und-gesinde-in-windecken> (aufgerufen am 27.11.2025)

Kurzform der URL für Druckwerke

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