Aufnahme des Jude Heinlen zu Windecken mit Familie und Gesinde in Windecken
Stückangaben
Regest
Der Jude Heinlen zu Windecken bekundet, daß ihn die hanauischen Vormünder laut im folgenden inserierter Urkunde vom gleichen Tage nebst Frau, Kindern und Gesinde gegen eine jährlich zu Martini zu entrichtende Bede von 8 fl. auf drei Jahre in Windecken angenommen haben. Der ihm erlaubte Zinssatz beträgt 6 Kreuzer pro Jahr und Gulden. Es folgen die üblichen Bestimmungen
Ausfertigung
Papier, mit aufgedrücktem Rücksiegel und Dorsalvermerk vom 14. März 1586, wonach Heinlen gegen Zahlung von 20 fl. der Abzug gestattet wurde.
Weitere Angaben
Bl. 47
Siehe auch
Weitere Angebote in LAGIS (Bezugsort)
Orte
- Hessische Flurnamen
- Historische Kartenwerke
- Jüdische Friedhöfe
- Topografie des Nationalsozialismus in Hessen
- Historisches Ortslexikon
- Synagogen in Hessen
- Topografische Karten
- Urkataster+
Personen
Quellen und Materialien
Nachnutzung
Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Aufnahme des Jude Heinlen zu Windecken mit Familie und Gesinde in Windecken“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/5252_aufnahme-des-jude-heinlen-zu-windecken-mit-familie-und-gesinde-in-windecken> (aufgerufen am 27.11.2025)
Kurzform der URL für Druckwerke
https://lagis.hessen.de/resolve/de/qjg/5252