Vorladung von Juden wegen unerlaubten Weinkaufs bei hanauischen Untertanen
Stückangaben
Regest
Der Windecker Keller berichtet dem Oberamtmann zu Hanau, daß er die Juden vorgeladen hat, weil sie des ergangenen Verbots unerachtet Wein bei den Untertanen kaufen.
Auf seine Vorhaltungen haben sie erklärt, sie hätten mit Wissen der Schultheißen in Bischofsheim, [Bruch] Köbel und Wachenbuchen Wein zur Begleichung von Schuldforderungen angenommen, ohne damit der Herrschaft irgendwelchen Abbruch zu tun, da noch genug Wein vorhanden ist. Übrigens gelte das Verbot des Weinankaufs nur für das Amt Windecken, wo es auch respektiert worden ist.
Ausfertigung
Papier, Präsentatum Hanau, den 2. November 1580
Archivangaben
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Nachnutzung
Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Vorladung von Juden wegen unerlaubten Weinkaufs bei hanauischen Untertanen“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/5248_vorladung-von-juden-wegen-unerlaubten-weinkaufs-bei-hanauischen-untertanen> (aufgerufen am 28.11.2025)
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