Vorladung von Juden wegen unerlaubten Weinkaufs bei hanauischen Untertanen

HStAM 86 Hanauer Nachträge Nr. 26160  
Laufzeit / Datum
1580 Oktober 31
Bearbeitung
Uta Löwenstein

Stückangaben

Regest

Der Windecker Keller berichtet dem Oberamtmann zu Hanau, daß er die Juden vorgeladen hat, weil sie des ergangenen Verbots unerachtet Wein bei den Untertanen kaufen.
Auf seine Vorhaltungen haben sie erklärt, sie hätten mit Wissen der Schultheißen in Bischofsheim, [Bruch] Köbel und Wachenbuchen Wein zur Begleichung von Schuldforderungen angenommen, ohne damit der Herrschaft irgendwelchen Abbruch zu tun, da noch genug Wein vorhanden ist. Übrigens gelte das Verbot des Weinankaufs nur für das Amt Windecken, wo es auch respektiert worden ist.

Ausfertigung

Papier, Präsentatum Hanau, den 2. November 1580

Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Vorladung von Juden wegen unerlaubten Weinkaufs bei hanauischen Untertanen“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/5248_vorladung-von-juden-wegen-unerlaubten-weinkaufs-bei-hanauischen-untertanen> (aufgerufen am 28.11.2025)

Kurzform der URL für Druckwerke

https://lagis.hessen.de/resolve/de/qjg/5248