Der Jude Koscher bittet, sich aus den Gütern des Hans Schreiber zu Ostheim bezahlt machen zu dürfen
Stückangaben
Regest-Typ
Protokolleintrag
Regest
Der Jude Koscher [zu Hanau?] bittet den Oberamtmann, sich für 51 fl., die ihm Hans Schreiber zu Ostheim seit zwei Jahren schuldet, aus dessen Gütern bezahlt machen zu dürfen. Er verweist darauf, daß er andernfalls, und wenn er keine Zinsen berechnen darf, seinerseits seine Abgaben an die Herrschaft Hanau nicht bezahlen kann. Da Koscher eine von Schreiber angebotene Abzahlung in 6 Jahresraten von je 12 fl. ablehnt, wird er angewiesen, seine auf die Güter eingetragenen Forderungen gerichtlich einzuklagen.
Weitere Angaben
1578-1579 Bl. 311v
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Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Der Jude Koscher bittet, sich aus den Gütern des Hans Schreiber zu Ostheim bezahlt machen zu dürfen“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/5183_der-jude-koscher-bittet-sich-aus-den-guetern-des-hans-schreiber-zu-ostheim-bezahlt-machen-zu-duerfen> (aufgerufen am 28.11.2025)
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