Abrechnung des Rab Maul zu Hanau mit seinen jüdischen Gläubigern zu Dorheim

HStAM Protokolle Nr. II Hanau B 1 Bd. 6  
Laufzeit / Datum
1578 Dezember 11
Bearbeitung
Uta Löwenstein

Stückangaben

Regest-Typ

Protokolleintrag

Regest

Rab Maul rechnet vor dem Oberamtmann zu Hanau mit seinen jüdischen Gläubigern zu Dorheim ab, denen er 80 fl. schuldet. Davon soll Rabs Bruder Emmerich laut übernommener Bürgschaft 40 fl. zahlen. Den Rest soll Maul entweder unverzinst binnen zwei oder verzinst binnen vier Jahren zurückzahlen. Ferner schuldet Maul dem Juden Beyfuß 23 fl. und die Zinsen für eineinhalb Jahre in Höhe von 6 fl. Schuld und Zinsen sollen in zwei Raten von je 17 fl. zu Martini 1579 und 1580 bezahlt werden. Michaels Witwe Kreyngen Sonst stets Dirtzo genannt. hat von Maul 51 fl. zu bekommen und soll davon zu Martini 1579 30 fl. unverzinst und zu Martini 1580 den Rest verzinst erhalten. Von den 23 1/2 fl., die Maul dem Friedberger Juden Mosche gen. Eyseman schuldet, soll er die Hälfte nebst Zinsen zum kommenden Peterstag [Februar 22] bezahlen und den Rest verzinsen.

Weitere Angaben

1578-1579 Bl. 188v-189v

Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Abrechnung des Rab Maul zu Hanau mit seinen jüdischen Gläubigern zu Dorheim“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/5082_abrechnung-des-rab-maul-zu-hanau-mit-seinen-juedischen-glaeubigern-zu-dorheim> (aufgerufen am 25.11.2025)

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