Der Jude Michel zu Windecken erhält für sich und seine Angehörigen Schutz und Wohnrecht für drei Jahre

HStAM 86 Hanauer Nachträge Nr. 26145  
Laufzeit / Datum
1578 November 17
Bearbeitung
Uta Löwenstein

Stückangaben

Regest

Graf Philipp Ludwig von Hanau bekundet, daß er dem Juden Michel, Rachels Sohn, zu Windecken, seiner Frau Güdgen, Kindern und Gesinde gegen eine jährlich zu Martini zu zahlende Bede von 8 fl. Schutz und Wohnrecht auf drei Jahre gewährt hat. Es folgen die üblichen Bestimmungen 1#Vgl. Nr. 1695..

Ausfertigung

Papier, mit aufgedrücktem Rücksiegel

Weitere Angaben

Bl. 34; Revers ebd., Bl. 35

Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Der Jude Michel zu Windecken erhält für sich und seine Angehörigen Schutz und Wohnrecht für drei Jahre“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/5076_der-jude-michel-zu-windecken-erhaelt-fuer-sich-und-seine-angehoerigen-schutz-und-wohnrecht-fuer-drei-jahre> (aufgerufen am 26.11.2025)

Kurzform der URL für Druckwerke

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