Der Jude Gumpel zu Windecken erhält für sich, seine Familie und sein Gesinde für drei Jahre Schutz
Stückangaben
Regest
Graf Philipp Ludwig von Hanau bekundet, daß er dem Juden Gumpel zu Windecken sowie seiner Frau Rechla, Kindern und Gesinde gegen eine jährlich zu Martini zu zahlende Bede den Schutz auf drei Jahre gewährt hat. Es folgen die üblichen Schutzbestimmungen
Ausfertigung
Papier, mit aufgedrücktem Rücksiegel
Weitere Angaben
Bl. 33; Revers ebd., Bl. 38
Siehe auch
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Orte
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Personen
Quellen und Materialien
Nachnutzung
Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Der Jude Gumpel zu Windecken erhält für sich, seine Familie und sein Gesinde für drei Jahre Schutz“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/5075_der-jude-gumpel-zu-windecken-erhaelt-fuer-sich-seine-familie-und-sein-gesinde-fuer-drei-jahre-schutz> (aufgerufen am 25.11.2025)
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