Der Jude Gumpel zu Windecken erhält für sich, seine Familie und sein Gesinde für drei Jahre Schutz

HStAM 86 Hanauer Nachträge Nr. 26145  
Laufzeit / Datum
1578 November 17
Bearbeitung
Uta Löwenstein

Stückangaben

Regest

Graf Philipp Ludwig von Hanau bekundet, daß er dem Juden Gumpel zu Windecken sowie seiner Frau Rechla, Kindern und Gesinde gegen eine jährlich zu Martini zu zahlende Bede den Schutz auf drei Jahre gewährt hat. Es folgen die üblichen Schutzbestimmungen 1#Vgl. Nr. 1695..

Ausfertigung

Papier, mit aufgedrücktem Rücksiegel

Weitere Angaben

Bl. 33; Revers ebd., Bl. 38

Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Der Jude Gumpel zu Windecken erhält für sich, seine Familie und sein Gesinde für drei Jahre Schutz“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/5075_der-jude-gumpel-zu-windecken-erhaelt-fuer-sich-seine-familie-und-sein-gesinde-fuer-drei-jahre-schutz> (aufgerufen am 26.11.2025)

Kurzform der URL für Druckwerke

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