Überfall auf den Juden Kief zu Dorheim
Stückangaben
Regest
Am 23. August 1578 berichtet der Schultheiß zu Dorheim dem Keller zu Windecken, daß er zwei Knechte des Friedberger Spitalmeisters verhaftet hat, weil sie den Dorheimer Juden Kief (Kiffen) auf hanauischem Gebiet "warlich ubel geschlagen haben".
Am 1. September schwören die inzwischen dem Windecker Keller überstellten Knechte Urfehde und erklären, daß sie am 23. August in der Dorheimer Terminei beim Ackern waren und Kief, der in die "sinagog" nach Friedberg ging, um Würfel angesprochen haben. Als sie hörten, daß er des Feiertags wegen keine bei sich trug, haben sie ihn mit den Fäusten niedergeschlagen, und weil er sich wehrte, mit einem Weidener
Die Täter, die beteuern, aus Mutwillen und Unverstand, nicht aber aus Vorsatz gehandelt zu haben, werden, obwohl sie als Mörder und Landfriedensbrecher der peinlichen Gerichtsbarkeit verfallen sind, nach verbüßter Turmhaft entlassen und zur Erstattung der aufgelaufenen Kosten verurteilt.
Weitere Angaben
vgl. auch HStAM, 86 Hanauer Nachträge Nr. 26276
Siehe auch
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Personen
Quellen und Materialien
Nachnutzung
Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Überfall auf den Juden Kief zu Dorheim“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/5055_ueberfall-auf-den-juden-kief-zu-dorheim> (aufgerufen am 25.11.2025)
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