Der Jude Lew von Guntersblum bekundet seine Aufnahme in Windecken
Stückangaben
Regest
Der Jude Lew von Guntersblum bekundet, daß ihn die hanauischen Vormünder laut inserierter Urkunde vom gleichen Tage mit seiner Frau Schönle und dem Gesinde gegen eine jährlich zum 25. April zu zahlende Bede von 8 fl. auf drei Jahre in Windecken aufgenommen haben. Es folgen die üblichen Schutzbestimmungen.
Ausfertigung
Papier, mit aufgedrücktem Rücksiegel
Weitere Angaben
Bl. 32; zu den hanauischen Vormündern vgl. Regest Nr. 2492 (1577 August 26) Anm. 1 und zu den Schutzbestimmungen vgl. Regest Nr. 1695 (1565 November 14)
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Personen
Quellen und Materialien
Nachnutzung
Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Der Jude Lew von Guntersblum bekundet seine Aufnahme in Windecken“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/5029_der-jude-lew-von-guntersblum-bekundet-seine-aufnahme-in-windecken> (aufgerufen am 25.11.2025)
Kurzform der URL für Druckwerke
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