Der Jude Lew von Guntersblum bekundet seine Aufnahme in Windecken

HStAM 86 Hanauer Nachträge Nr. 26145  
Laufzeit / Datum
1578 April 27
Bearbeitung
Uta Löwenstein

Stückangaben

Regest

Der Jude Lew von Guntersblum bekundet, daß ihn die hanauischen Vormünder laut inserierter Urkunde vom gleichen Tage mit seiner Frau Schönle und dem Gesinde gegen eine jährlich zum 25. April zu zahlende Bede von 8 fl. auf drei Jahre in Windecken aufgenommen haben. Es folgen die üblichen Schutzbestimmungen.

Ausfertigung

Papier, mit aufgedrücktem Rücksiegel

Weitere Angaben

Bl. 32; zu den hanauischen Vormündern vgl. Regest Nr. 2492 (1577 August 26) Anm. 1 und zu den Schutzbestimmungen vgl. Regest Nr. 1695 (1565 November 14)

Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Der Jude Lew von Guntersblum bekundet seine Aufnahme in Windecken“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/5029_der-jude-lew-von-guntersblum-bekundet-seine-aufnahme-in-windecken> (aufgerufen am 25.11.2025)

Kurzform der URL für Druckwerke

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