Klage des Juden Sußmann gegen den Windecker Spitalmeister
Stückangaben
Regest
Auf Anfrage des Oberamtmanns zu Hanau berichtet der Keller zu Windecken, daß der Windecker Spitalmeister 1576, als wegen der Mißernte kein Korn zu bekommen war, bei dem Juden Sußmann [zu Windecken] 2 Achtel geliehen und vereinbart hat, Sußmann bei der Rückgabe 1 Simmer zusätzlich zu liefern. Später aber hat Sußmann die Annahme des ihm angebotenen Korns verweigert, weil die Pachtleute der geringen Ernte wegen Gerste darunter gemischt hatten. Darauf hat der Spitalmeister sich an den Kanzleiverwalter zu Hanau gewandt und dieser hat entschieden, daß Sußmann sich bis zum Herbst 1577 gedulden müsse, wolle er das auch von der Herrschaft akzeptierte Korngemisch nicht nehmen.
Als Sußmann jetzt Klage gegen den Spitalmeister erhoben und der Schultheiß zu Hanau diesen am 11. Juni zum 12. des Monats geladen hat, ist er vom Keller angewiesen worden, den Bescheid des Kanzleiverwalters in Hanau vorzulegen. Dort hat der Spitalmeister bis 12 Uhr mittags gewartet, ohne daß Sußmann erschienen ist, und sich dann mit Erlaubnis des Hofmeisters auf den Rückweg gemacht. Als er bei der Herberge zur Krone Sußmann traf, hat er ihn gebeten, mit ihm zur Kanzlei zurückzukehren, ist dann aber auf Sußmanns Vorschlag diesem zu Magister Jorge gefolgt, den sie jedoch nicht angetroffen haben.
Am folgenden Donnerstag [Juni 13] hat Sußmann den Spitalmeister abermals zum Freitag laden lassen, doch hat ihm der Keller geraten, in Windecken zu bleiben und versprochen, einen Bericht an die Kanzlei zu schicken, was jedoch durch Krankheit verhindert worden ist. Inzwischen hat Sußmann "als ein trotziger, halstarriger verwegener, desgleichen in der gassen nicht ist, der hienan lauft wie ein blinder gaul", in Hanau Klage gegen Keller und Spitalmeister erhoben und behauptet, sie mißachteten Ladungen und Befehle. Dabei geht es Sußmann offenbar gar nicht um das Korn. Er will vielmehr Geld, "domit er sein wucher mehr treiben konde". Er hat bereits verlauten lassen, daß er zur Ernte das Achtel Korn für 1 fl. kaufen will, verlangt selbst aber 2 1/2 oder 3 fl., obwohl das Achtel, als der Spitalmeister es erhielt, nicht mehr als 1 fl. 8 Schilling galt.
Ausfertigung
Papier, aufgedrücktes Verschlußsiegel abgefallen
Weitere Angaben
Bl. 13-15
Archivangaben
Arcinsys-ID
Archivkontext
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Nachnutzung
Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Klage des Juden Sußmann gegen den Windecker Spitalmeister“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/4948_klage-des-juden-sussmann-gegen-den-windecker-spitalmeister> (aufgerufen am 25.11.2025)
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