Forderungen der Frankfurter Jüdin Michla zum Paradies an Dotten Hans zu Bergen

HStAM 86 Hanauer Nachträge Nr. 27742  
Laufzeit / Datum
1577 März 5 - Oktober 21
Bearbeitung
Uta Löwenstein

Stückangaben

Regest

Am 5. März 1577 lädt das Hofgericht Rottweil Dotten Hans zu Bergen aufgrund einer Klage der Frankfurter Jüdin Michla zum Paradies zum 16. April.
Am 10. September teilt das Hofgericht Schultheiß, Gemeinde und Gericht zu Bergen mit, daß Dotten Hans geächtet wurde, und fordert seine Ausweisung.
Am 19. Oktober bekennt Dotten Hans vor dem Oberamtmann zu Hanau, daß er Michlas Klage unbeachtet gelassen hat, weil er ihr weder verschuldet ist noch eine Bürgschaft übernommen hat, die sie zu Forderungen berechtigt. Da ihm jedoch am Vortag mitgeteilt worden ist, daß die Acht über ihn verhängt ist, bittet er um Unterstützung und Rechtsbeistand.
Der daraufhin befragte Schultheiß zu Bergen berichtet am 21. 0ktober, daß er Dotten Hans, als er vor das Hofgericht Rottweil geladen wurde, angewiesen hat, sich mit Michla zu vergleichen oder die Ladung in Hanau vorzulegen. Michlas Forderungen gehen auf Schulden von Dottens Eltern zurück. Dottens Mutter lebt noch und nutzt den Besitz, von dem ihr Sohn bisher so gut wie nichts bekommen hat.

Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Forderungen der Frankfurter Jüdin Michla zum Paradies an Dotten Hans zu Bergen“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/4919_forderungen-der-frankfurter-juedin-michla-zum-paradies-an-dotten-hans-zu-bergen> (aufgerufen am 27.11.2025)

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