Klage des Juden Heyumb zu Rumpenheim
Stückangaben
Regest
Am 15. Oktober 1576 beschwert sich der Jude Heyumb von Rumpenheim bei Räten und Befehlhabern zu Hanau, weil ihm der Schultheiß zu Rumpenheim am Vortag den Ankauf von Rindshäuten untersagt hat. Heyumb erklärt, daß er nur in Rumpenheim selbst, sonst aber nirgendwo in der Grafschaft kauft, sondern seinen Handel in den mainzischen Gebieten treibt. Er fürchtet allerdings, daß man ihm, sobald das Verbot bekannt wird, den Aufkauf auch dort untersagt. Den Vorteil davon hätten allein die Frankfurter Lohgerber, denen der Kauf nicht verboten wurde. Die hanauischen Lohgerber, die ohnehin nie in Rumpenheim gekauft haben, werden dagegen wenig Nutzen von der Anordnung haben. Heyumb verspricht, ihnen die Häute künftig stets zuerst anzubieten, und bittet um Aufhebung des Verbots. Sein Gesuch, das bei der Kanzlei Hanau am 18. Oktober eingeht, wird abgeschlagen.
Ausfertigung
Papier, Präsentatum Hanau, den 18. Oktober 1576.
Weitere Angaben
Bl. 4-5
Archivangaben
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Archivkontext
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Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Klage des Juden Heyumb zu Rumpenheim“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/4882_klage-des-juden-heyumb-zu-rumpenheim> (aufgerufen am 25.11.2025)
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