Aufnahme des Juden Beyfuß zu Dorheim

HStAM 86 Hanauer Nachträge Nr. 28511  
Laufzeit / Datum
1576 Juli 19 - August 27
Bearbeitung
Uta Löwenstein

Stückangaben

Regest

Am 19. Juli 1576 berichtet der Jude Wolf zu Oppershofen Räten und Befehlhabern zu Hanau, daß sein Vater Michel, der sechsunddreißig Jahre ohne Beanstandung in Dorheim gelebt hat, kürzlich verstorben ist. Da Wolfs alte Mutter den väterlichen Handel "ires unvermöglichen leibs halben nit wol furen oder treiben kan" und sein Bruder Beifuß sich verheiraten will, bittet Wolf, Beifuß die Niederlassung in Dorheim zu gestatten.
Nachdem festgelegt ist, daß Beifuß ein auf sein Bitten von 16 auf 10 Taler1#Im Aufnahmeprotokoll (Nr. 28511) ist das Einzugsgeld mit 12 Talern angegeben. herabgesetztes Einzugsgeld zahlen soll, wird ihm am 27. August ein Schutzbrief ausgestellt, der ihm und seiner Frau gegen eine jährlich zu Neujahr zu zahlende Bede von 5 fl. den Aufenthalt zu Dorheim auf drei Jahre gestattet. Es folgen die üblichen Schutzbestimmungen.

Weitere Angaben

vgl. auch HStAM, 86 Hanauer Nachträge Nr. 28575 - dort auch der Revers. Zu den Schutzbestimmungen vgl. Regest Nr. 1695 (1565 November 14)

Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Aufnahme des Juden Beyfuß zu Dorheim“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/4869_aufnahme-des-juden-beyfuss-zu-dorheim> (aufgerufen am 25.11.2025)

Kurzform der URL für Druckwerke

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