Einnahmen des Kellers zu Homburg v.d.H. aus der u.a. von Juden gezahlten Tranksteuer

HStAM 1 Samtarchiv Nr. 1473  
Laufzeit / Datum
zwischen 1575 September 29 - und 1576 April 22
Bearbeitung
Uta Löwenstein

Stückangaben

Regest-Typ

Rechnungseinträge

Regest

Der Keller zu Homburg v.d.H. erhebt vom Ausschankwein aus eigenem Gewächs eine Tranksteuer von 1 1/2 fl. pro Fuder. Nach seiner Abrechnung hat Isack [zu Homburg] 10 1/2 Ohm und David [ebenda] 1 Ohm 7 Viertel Wein "by sich gelegt und getruncken". In Seulberg sind von Meyer 8 Ohm 3 Viertel und von Mendle 9 1/2 Ohm eingekellert und getrunken worden. Dazu muß Meyer 1 1/2 und Mendle 2 1/2 Ohm ausländischen Wein versteuern. Für 3 Ohm Wein, die Meyer nach auswärts verkauft hat, berechnet der Keller einen Steuersatz von 1 fl. pro Fuder.

Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Einnahmen des Kellers zu Homburg v.d.H. aus der u.a. von Juden gezahlten Tranksteuer“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/4786_einnahmen-des-kellers-zu-homburg-v-d-h-aus-der-u-a-von-juden-gezahlten-tranksteuer> (aufgerufen am 25.11.2025)

Kurzform der URL für Druckwerke

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