Räte und Befehlhaber zu Hanau gestatten dem Juden Mosche zu Windecken die Niederlassung in Windecken
HStAM 86 Hanauer Nachträge Nr. 28511
Laufzeit / Datum
1574 August 27 Bearbeitung
Uta LöwensteinStückangaben
Regest-Typ
Protokolleintrag
Regest
Räte und Befehlhaber zu Hanau gestatten dem Juden Mosche zu Windecken und seiner Frau Kreinlin aufgrund eines bereits am 16. November 1573 ausgestellten Schutzbriefes die Niederlassung in Windecken, nachdem Mosche 30 Taler Einzugsgeld gezahlt hat.
Weitere Angaben
Archivangaben
Arcinsys-ID
Archivkontext
Indizes
Personen
- Moses (Mosche), aus Bischofsheim bei Mainz zu Windecken, Sohn des Joseph zu Bischofsheim und der Gutlein, verheiratet mit Krönlein, Tochter des Meyer zu Guntersblum, Vater von Joseph, Susmann und Schonge
- Krönlein (Kreinlin), zu Windecken, später zu Friedberg, Tochter des Meyer zu Guntersblum, verheiratet mit erstens Mosche aus Bischofsheim, zweitens NN zu Friedberg, Mutter von Joseph, Susmann und Schongen
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Personen
Quellen und Materialien
Nachnutzung
Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Räte und Befehlhaber zu Hanau gestatten dem Juden Mosche zu Windecken die Niederlassung in Windecken“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/4733_raete-und-befehlhaber-zu-hanau-gestatten-dem-juden-mosche-zu-windecken-die-niederlassung-in-windecken> (aufgerufen am 25.11.2025)
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