Räte und Befehlhaber zu Hanau gestatten dem Juden Mosche zu Windecken die Niederlassung in Windecken

HStAM 86 Hanauer Nachträge Nr. 28511  
Laufzeit / Datum
1574 August 27
Bearbeitung
Uta Löwenstein

Stückangaben

Regest-Typ

Protokolleintrag

Regest

Räte und Befehlhaber zu Hanau gestatten dem Juden Mosche zu Windecken und seiner Frau Kreinlin aufgrund eines bereits am 16. November 1573 ausgestellten Schutzbriefes die Niederlassung in Windecken, nachdem Mosche 30 Taler Einzugsgeld gezahlt hat.

Weitere Angaben

Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Räte und Befehlhaber zu Hanau gestatten dem Juden Mosche zu Windecken die Niederlassung in Windecken“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/4733_raete-und-befehlhaber-zu-hanau-gestatten-dem-juden-mosche-zu-windecken-die-niederlassung-in-windecken> (aufgerufen am 25.11.2025)

Kurzform der URL für Druckwerke

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