Der Jude Joseph zu Windecken bittet um Erlaubnis, Schwiegersohn und Tochter bei sich aufnehmen zu dürfen

HStAM 86 Hanauer Nachträge Nr. 25926  
Laufzeit / Datum
[1574 Juni 17]
Bearbeitung
Uta Löwenstein

Stückangaben

Regest

Der Jude Joseph zu Windecken, der seine einzige Tochter in Kürze an einen aus Leitershofen (Leutershoff) bei Augsburg gebürtigen Juden verheiraten will, der "wol gelert und geschickt in hebraischer und welscher schriefft" ist, bittet Räte und Befehlhaber zu Hanau um die Erlaubnis, Schwiegersohn und Tochter noch zwei Jahre bei sich aufnehmen zu dürfen, da beide noch jung sind. Mit Rücksicht darauf, daß die Tochter in Windecken geboren und erzogen ist und Joseph sich verpflichtet hat, daß Schutzgeld zu zahlen, wird der Bitte stattgegeben und ein Einzugsgeld von 20 Talern vereinbart.

Ausfertigung

Papier ohne Datierung mit Präsentatum und Dorsalvermerk vom 17. Juni 1574

Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Der Jude Joseph zu Windecken bittet um Erlaubnis, Schwiegersohn und Tochter bei sich aufnehmen zu dürfen“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/4719_der-jude-joseph-zu-windecken-bittet-um-erlaubnis-schwiegersohn-und-tochter-bei-sich-aufnehmen-zu-duerfen> (aufgerufen am 25.11.2025)

Kurzform der URL für Druckwerke

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