Die hanauischen Vormünder bekunden die Aufnahme des Juden Judtmann in Münzenberg

HStAM 86 Hanauer Nachträge Nr. 5934  
Laufzeit / Datum
1571 November 12
Bearbeitung
Uta Löwenstein

Stückangaben

Regest-Typ

Abschrift d. Z.

Regest

Die hanauischen Vormünder bekunden, daß sie Judtmann, den Sohn des verstorbenen Münzenberger Juden Salomon, nebst seiner Frau Rächlen von Hanau, "mit deren er gleichwol noch nit hochzeyt gehapt", gegen eine jährlich zu Martini zu zahlende Bede von 8 fl. auf drei Jahre in Münzenberg aufgenommen haben. Es folgen die üblichen Schutzbestimmungen.

Weitere Angaben

Bl. 68-69; Revers ebd., Bl. 67, 70; zu den Bestimmungen der Aufnahme vgl. Regest Nr. 1695 (1565 November 14)

Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Die hanauischen Vormünder bekunden die Aufnahme des Juden Judtmann in Münzenberg“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/4571_die-hanauischen-vormuender-bekunden-die-aufnahme-des-juden-judtmann-in-muenzenberg> (aufgerufen am 25.11.2025)

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