Die hanauischen Vormünder bekunden die Aufnahme des Juden Judtmann in Münzenberg
Stückangaben
Regest-Typ
Abschrift d. Z.
Regest
Die hanauischen Vormünder bekunden, daß sie Judtmann, den Sohn des verstorbenen Münzenberger Juden Salomon, nebst seiner Frau Rächlen von Hanau, "mit deren er gleichwol noch nit hochzeyt gehapt", gegen eine jährlich zu Martini zu zahlende Bede von 8 fl. auf drei Jahre in Münzenberg aufgenommen haben. Es folgen die üblichen Schutzbestimmungen.
Weitere Angaben
Bl. 68-69; Revers ebd., Bl. 67, 70; zu den Bestimmungen der Aufnahme vgl. Regest Nr. 1695 (1565 November 14)
Archivangaben
Arcinsys-ID
Archivkontext
Siehe auch
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Personen
Quellen und Materialien
Nachnutzung
Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Die hanauischen Vormünder bekunden die Aufnahme des Juden Judtmann in Münzenberg“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/4571_die-hanauischen-vormuender-bekunden-die-aufnahme-des-juden-judtmann-in-muenzenberg> (aufgerufen am 25.11.2025)
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