Forderungen Frankfurter Juden an Hans Maus von Niederdorfelden

HStAM 86 Hanauer Nachträge Nr. 26013  
Laufzeit / Datum
1571 August 24 - 1579 August 19
Bearbeitung
Uta Löwenstein

Stückangaben

Regest-Typ

Auszüge aus dem Frankfurter Konfeßbuch [um 1585]

Regest

Am 24. August 1571 bekennt Hans Maus von Niederdorfelden vor dem Stadtgericht Frankfurt, daß er dem Frankfurter Juden Israel zum Engel 2 1/2 fl. schuldet, die mit 1 Pfennig pro Woche und Gulden verzinst und im kommenden Herbst zurückgezahlt werden sollen. Am 3. Juni 1572 wird die Eintragung über diese Schuld im Frankfurter Konfeßbuch gelöscht, doch läßt Maus bereits am 1. August eine Neuverschuldung bei Israel mit 2 fl. eintragen, die wie üblich verzinst und im Herbst bezahlt werden sollen. Am 21. August wird dieser Eintrag gestrichen, und Maus bekennt stattdessen, daß er Israel 3 fl. schuldet und ihm außerdem binnen vierzehn Tagen 1 Maß Erbsen liefern soll.
Auf Antrag von Israels Sohn Hayumb [zum Paradies] wird dieser Schuldvermerk am 12. August 1574 ausgetragen. Am gleichen Tage läßt Mauß vermerken, daß er Schlam zum Engel als Miterben von Israels Besitz 10 fl. schuldig ist, die er zu Martini bezahlen will. Tatsächlich zahlt er mit den üblichen Zinsen erst am 31. Dezember 1577, verschuldet sich aber noch am gleichen Tage bei Symon zur Leiter mit 74 fl., die er zur kommenden Fastnacht mit Zinsen bezahlen will.
Am 19. August 1579 erhält Hirtz zur Leiter, Simons Nachfahr, von Johann Wohlfahrt 31 fl. als Verzinsung der 74 fl.

Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Forderungen Frankfurter Juden an Hans Maus von Niederdorfelden“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/4558_forderungen-frankfurter-juden-an-hans-maus-von-niederdorfelden> (aufgerufen am 25.11.2025)

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