In seiner Jahresrechnung vermerkt der Keller zu Homburg v.d.H. Schutzgeldzahlungen von Juden

HStAM 1 Samtarchiv Nr.  
Laufzeit / Datum
1571
Bearbeitung
Uta Löwenstein

Stückangaben

Regest-Typ

Rechnungseinträge

Regest

In seiner Jahresrechnung vermerkt der Keller zu Homburg v.d.H. eine Schutzgeldzahlung von je 2 fl. von den jeweils zwei Juden, die zu Gonzenheim, Homburg, Oberstedten und Seulberg leben. Der Jude zu Köppern gibt ebensoviel, "der ander ist entlauffen". Von den hausgesessenen Juden geben Beifuß und Jacob zu Gonzenheim und Meyer zu Seulberg je zwei, Bonus und Menle zu Oberstedten und Schlom zu Köppern je ein Fastnachtshuhn.

Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„In seiner Jahresrechnung vermerkt der Keller zu Homburg v.d.H. Schutzgeldzahlungen von Juden“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/4527_in-seiner-jahresrechnung-vermerkt-der-keller-zu-homburg-v-d-h-schutzgeldzahlungen-von-juden> (aufgerufen am 25.11.2025)

Kurzform der URL für Druckwerke

https://lagis.hessen.de/resolve/de/qjg/4527