In seiner Jahresrechnung vermerkt der Keller zu Homburg v.d.H. Schutzgeldzahlungen von Juden
Stückangaben
Regest-Typ
Rechnungseinträge
Regest
In seiner Jahresrechnung vermerkt der Keller zu Homburg v.d.H. eine Schutzgeldzahlung von je 2 fl. von den jeweils zwei Juden, die zu Gonzenheim, Homburg, Oberstedten und Seulberg leben. Der Jude zu Köppern gibt ebensoviel, "der ander ist entlauffen". Von den hausgesessenen Juden geben Beifuß und Jacob zu Gonzenheim und Meyer zu Seulberg je zwei, Bonus und Menle zu Oberstedten und Schlom zu Köppern je ein Fastnachtshuhn.
Archivangaben
Altsignatur
1 Samtarchiv, Akten Nr. 101
Arcinsys-ID
Archivkontext
Siehe auch
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Personen
Quellen und Materialien
Nachnutzung
Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„In seiner Jahresrechnung vermerkt der Keller zu Homburg v.d.H. Schutzgeldzahlungen von Juden“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/4527_in-seiner-jahresrechnung-vermerkt-der-keller-zu-homburg-v-d-h-schutzgeldzahlungen-von-juden> (aufgerufen am 25.11.2025)
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