Zahlung von Schutzgeld und Fastnachtshühnern von den Juden zu Gonzenheim, Homburg, Köppern, Oberstedten und Seulberg
Stückangaben
Regest-Typ
Rechnungseinträge
Regest
Der Keller zu Homburg v.d.H. erhebt von den jeweils zwei Juden zu Gonzenheim, Homburg, Köppern, Oberstedten und Seulberg ein jährliches Schutzgeld von je 2 fl. Dazu liefern einige Juden wie sonstige Hausgesessenen auch jährlich ihre Fastnachtshühner, und zwar geben Beyfus und Jacob zu Gonzenheim und Meyer zu Seulberg je zwei Hühner, Bonus und Menle zu Oberstedten sowie Salm und Schlumb zu Köppern aber nur je ein Huhn.
Siehe auch
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Orte
- Hessische Flurnamen
- Historische Kartenwerke
- Topografie des Nationalsozialismus in Hessen
- Historisches Ortslexikon
- Topografische Karten
Personen
Quellen und Materialien
Nachnutzung
Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Zahlung von Schutzgeld und Fastnachtshühnern von den Juden zu Gonzenheim, Homburg, Köppern, Oberstedten und Seulberg“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/4471_zahlung-von-schutzgeld-und-fastnachtshuehnern-von-den-juden-zu-gonzenheim-homburg-koeppern-oberstedten-und-seulberg> (aufgerufen am 25.11.2025)
Kurzform der URL für Druckwerke
https://lagis.hessen.de/resolve/de/qjg/4471