Der Jude Gottschalck zu Windecken bekundet seine Aufnahme in Windecken

HStAM 86 Hanauer Nachträge Nr. 27999  
Laufzeit / Datum
1569 November 14
Bearbeitung
Uta Löwenstein

Stückangaben

Regest

Der Jude Gottschalck zu Windecken bekundet, daß ihn die hanauischen Vormünder laut im folgenden inserierter Urkunde vom gleichen Tage nebst Frau, Kindern und Gesinde gegen eine ab 1570 jährlich zu Martini zu zahlende Bede von 8 fl. auf drei Jahre in Windecken aufgenommen haben. Es folgen die üblichen Schutzbestimmungen 1#Vgl. Nr. 1695..

Ausfertigung

Papier mit aufgedrücktem Siegel

Weitere Angaben

zu den üblichen Schutzbestimmungen der Aufnahme vgl. Regest Nr. 1695 (1565 November 14)

Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Der Jude Gottschalck zu Windecken bekundet seine Aufnahme in Windecken“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/4450_der-jude-gottschalck-zu-windecken-bekundet-seine-aufnahme-in-windecken> (aufgerufen am 28.11.2025)

Kurzform der URL für Druckwerke

https://lagis.hessen.de/resolve/de/qjg/4450