Klage des Juden Israel zum Engel zu Frankfurt gegen die hanauische Vormundschaftsregierung

HStAM 81 Regierung Hanau Nr. D 1/611  
Laufzeit / Datum
1569 Juli 15 - 1570 Dezember 18
Bearbeitung
Uta Löwenstein

Stückangaben

Regest

Am 15. Juli 1569 teilt das Reichskammergericht den hanauischen Vormündern mit, daß der Frankfurter Jude Israel zum Engel Klage gegen sie erhoben hat, weil das von ihm beim Stadtgericht Frankfurt gegen Heinz Röders Witwe Else zu Enkheim erlangte Urteil nicht vollstreckt wird. Israel beschwert sich außerdem, daß er für die Ladung hanauischer Untertanen vor das Hofgericht Rottweil bestraft werden soll, und wehrt sich gegen eine Besteuerung seiner Außenstände in der Grafschaft mit 4 % und den zwischenzeitlich über diese Außenstände verhängten Arrest. Das Reichskammergericht befiehlt die Vollstreckung des Urteils gegen die Witwe bei Strafe von 6 Mark lötigen Goldes.
Darauf beauftragen die hanauischen Vormünder am 9. September einen Anwalt mit ihrer Prozeßvertretung.
Am 7. November verlangt Israels Anwalt die Verhängung der angedrohten Strafe von 6 Mark Gold, weil bislang weder das Urteil gegen Röders Witwe vollstreckt noch eine Prozeßeinlassung der hanauischen Vormünder eingereicht wurde.
Laut Prozeßprotokoll erstreckt sich das Verfahren bis zum 18. Dezember 1570.

Weitere Angaben

Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Klage des Juden Israel zum Engel zu Frankfurt gegen die hanauische Vormundschaftsregierung“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/4423_klage-des-juden-israel-zum-engel-zu-frankfurt-gegen-die-hanauische-vormundschaftsregierung> (aufgerufen am 28.11.2025)

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