Hans Mohr aus Roßberg soll seine Geldschuld bei der Jüdin Rachel aus Kirchhain bezahlen

HStAM Protokolle Nr. II Marburg C 2 Bd. 7  
Laufzeit / Datum
1568 Dezember 6
Bearbeitung
Uta Löwenstein

Stückangaben

Regest-Typ

Protokolleintrag

Regest

Da Hofgericht Marburg entscheidet, daß Hans Mohr aus Roßberg der Jüdin Rachel aus Kirchhain bis Ostern 1569 45 1/2 fl. an erwiesener Geldschuld nebst Zinsen bezahlen soll. Die Erstattung der Kosten, die nach Rechels Aussage entstanden sind, weil Mohr während seiner Amtszeit zu Breckenheim wegen einiger Frankfurter Juden "allerhand mühe und arbeit solte zugebracht haben", wird dagegen abgewiesen.

Weitere Angaben

Bl. 88v

Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Hans Mohr aus Roßberg soll seine Geldschuld bei der Jüdin Rachel aus Kirchhain bezahlen“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/4390_hans-mohr-aus-rossberg-soll-seine-geldschuld-bei-der-juedin-rachel-aus-kirchhain-bezahlen> (aufgerufen am 26.11.2025)

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