Hans Mohr aus Roßberg soll seine Geldschuld bei der Jüdin Rachel aus Kirchhain bezahlen
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Regest-Typ
Protokolleintrag
Regest
Da Hofgericht Marburg entscheidet, daß Hans Mohr aus Roßberg der Jüdin Rachel aus Kirchhain bis Ostern 1569 45 1/2 fl. an erwiesener Geldschuld nebst Zinsen bezahlen soll. Die Erstattung der Kosten, die nach Rechels Aussage entstanden sind, weil Mohr während seiner Amtszeit zu Breckenheim wegen einiger Frankfurter Juden "allerhand mühe und arbeit solte zugebracht haben", wird dagegen abgewiesen.
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Bl. 88v
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Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
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„Hans Mohr aus Roßberg soll seine Geldschuld bei der Jüdin Rachel aus Kirchhain bezahlen“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/4390_hans-mohr-aus-rossberg-soll-seine-geldschuld-bei-der-juedin-rachel-aus-kirchhain-bezahlen> (aufgerufen am 26.11.2025)
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