Der Jude Gottschalck von Leihgestern klagt gegen Lorentzen Fritz genannt Peters
Stückangaben
Regest-Typ
Protokolleintrag
Regest
Der Jude Gottschalck von Leihgestern klagt vor der Kanzlei Hanau 6 fl. ein, die ihm Lorentzen Fritz gen. Peters von einem um die Zeit der Haferernte getätigten Pferdetausch schuldet. Als Gottschalcks Zeuge bestätigt der Schultheiß von Rüdigheim, daß Lorentzen Fritz zunächst ein Aufgeld von 7 fl. zugesagt, Gottschalck dann aber drei Gänse für 1/2 fl. gegeben und versprochen hat, den Rest im Herbst mit Wein oder Geld zu begleichen. Der Beklagte lehnt die Zahlung ab, weil sich am Tag nach dem Tausch gezeigt hat, daß das Pferd auf dem rechten Auge blind war. Da Gottschalck selbst bekennt, daß er beim Tausch "fur die vier khur wandel" zugesagt, das heißt, Haftung bei Rotz oder Bauchfluß, Schenkelfehlern, Blindheit und Augenfehlern sowie für den Fall, daß das Pferd gestohlen ist, versprochen hat, wird die Klage abgewiesen. Gottschalck wird anheimgestellt, den Tausch rückgängig zu machen oder, sofern er mit dem Urteil nicht einverstanden ist, vor dem Hanauer Landgericht zu klagen.
Ausstellungsort
Hanau
Weitere Angaben
1568 Bl. 20r-22
Archivangaben
Arcinsys-ID
Archivkontext
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Quellen und Materialien
Nachnutzung
Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Der Jude Gottschalck von Leihgestern klagt gegen Lorentzen Fritz genannt Peters“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/4345_der-jude-gottschalck-von-leihgestern-klagt-gegen-lorentzen-fritz-genannt-peters> (aufgerufen am 26.11.2025)
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