Graf Philipp von Solms bittet, seinem Hintersassen Salman zu Wölfersheim eine Geldstrafe zu erlassen
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Regest
Graf Philipp von Solms überschickt der Kanzlei Hanau die Supplik seines jüdischen Hintersassen Salman zu Wölfersheim und ersucht darum, ihm die Geldstrafe zu erlassen oder zu vermindern, da er "des vermogens gar nit ist", sie zu bezahlen.
In der übersandten Bittschrift berichtet Salman, daß ihn, als er kürzlich seine Mutter in Kesselstadt besuchte, sein Schwager aus Hanau dort aufgesucht und ihn abends mit nach Hanau genommen hat. In der Hanauer Vorstadt ist der Schwager an der Brücke mit einem anderen Juden in Streit geraten, und dieser hat Salman, der mit der Sache gar nichts zu schaffen hatte, mit einer Stange niedergestoßen. Auf Salmans Klage sind sie alle am folgenden Sonntag vor den Amtmann geladen und jeder zu 20 fl. Buße verurteilt worden. Salman hat sich vergeblich auf seine Unschuld berufen. Ehe man ihn aus der Stadt gelassen hat, mußte er sich zur Zahlung verpflichten und seinen Bruder in Berstadt als Bürgen setzen.
Weitere Angaben
Bl. 8-11; vgl. auch Regest Nr. 1665 (1565 Mai 28)
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Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
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„Graf Philipp von Solms bittet, seinem Hintersassen Salman zu Wölfersheim eine Geldstrafe zu erlassen“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/4174_graf-philipp-von-solms-bittet-seinem-hintersassen-salman-zu-woelfersheim-eine-geldstrafe-zu-erlassen> (aufgerufen am 25.11.2025)
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