Überfall auf den Juden Isaac zu Griedel bei Rodheim
Stückangaben
Regest
Am 10. September 1565 zeigt der Jude Isaac von Griedel den hessischen, solmsischen und königsteinschen Geleitsleuten zu Butzbach an, daß er trotz seines am Vortage gegen Erlegung einer Gebühr zu Butzbach erworbenen Geleitsbriefes auf dem Weg nach Frankfurt überfallen worden ist. Er war zusammen mit einer Witwe aus Oppershofen, die ihn gegen Bezahlung als Trägerin begleitete, auf Rodheimer Gebiet unterwegs, als er am Königsteiner See auf Knechte aus Rodheim traf, die die Pferde hüteten und spielten. Als er sie grüßte, sind ihm zwei Jungen nachgelaufen, denen er auf ihr Verlangen Würfel gegeben hat, doch sind darauf die älteren Knechte mit "wheren, plotzern wie mans nennet, " und Geißeln gekommen, haben ihn bedroht und "wurffel, gelt oder blut" gefordert. Vergeblich hat sich Isaac auf sein Geleit berufen, und nur weil glücklicherweise zwei Männer auf der Straße daherkamen, zu denen er fliehen konnte, war es ihm möglich, Leben und Besitz zu retten. Erzürnt durch seine Flucht haben darauf die Knechte die Witwe verfolgt, "mit geschrey mord und hulff" bis nach Rodheim gejagt und jämmerlich blau und schwarz geschlagen.
Wenige Tage später teilt der Schultheiß von Rodheim dem [hanauischen] Oberamtmann mit, daß die Täter, die das Geleit gebrochen und den Juden überfallen haben, verhaftet wurden, und überschickt einen am 15. September ergangenen Befehl des Grafen Ludwig von Königstein, daß die Verhafteten vorerst nicht freigelassen werden sollen. Auch der ohnehin nach Rodheim reisende hanauische Keller zu Windecken erhält am 17. September Weisung, den Rodheimer Schultheiß anzuhalten, die Gefangenen nicht ohne Wissen der hanauischen Regierung freizugeben, und teilt am 24. September der Kanzlei mit, daß der Schultheiß die landgräflichen Beamten, die einen Abtrag und Entlassung der Gefangenen forderten, abgewiesen hat.
Als der Schultheiß am 5. Oktober nach Hanau berichtet, daß der ältere Knecht ausgebrochen ist, der jüngere aber wegen seines elenden Zustands gegen Bürgschaft freigelassen wurde, wird er von Räten und Befehlhabern am 8. Oktober getadelt und angewiesen, den Entflohenen wieder festzunehmen, sobald er sich blicken läßt.
Am 9. Oktober bekennt sich der jüngere Knecht zu der Tat und schwört Urfehde.
Weitere Angaben
1565 S.161-162, 173; vgl. auch HStAM, 86 Hanauer Nachträge Nr. 26573 Bl. 1-7
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Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
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„Überfall auf den Juden Isaac zu Griedel bei Rodheim“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/4103_ueberfall-auf-den-juden-isaac-zu-griedel-bei-rodheim> (aufgerufen am 25.11.2025)
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