Verordnung wegen der Juden zu Windecken
Stückangaben
Regest
Verordnung wegen der Juden zu Windecken
Am 18. Mai übersenden Räte und Befehlhaber zu Hanau Keller und Amtmann zu Windecken eine durch Klagen der Windecker Juden veranlaßte Verordnung der hanauischen Vormünder mit dem Befehl, die Juden vorzuladen und die Einhaltung der Verordnung geloben zu lassen. Von jedem jetzt oder künftig zum Eigenverbrauch oder Ausschank eingelagerten Fuder Wein soll der Keller bei den Juden 6 fl. erheben.
Zwischen dem 27. Mai und dem 6. Juni erstatten Keller und Amtmann der Kanzlei zu Hanau der Juden wegen Bericht.
Archivangaben
Altsignatur
Protokolle II Hanau A Nr. 2c Bd. 1 1564 Bl. 115; 86 Hanauer Nachträge Nr. 25925.
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Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Verordnung wegen der Juden zu Windecken“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/4028_verordnung-wegen-der-juden-zu-windecken> (aufgerufen am 25.11.2025)
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