Verordnung wegen der Juden zu Windecken

HStAM Protokolle Nr. II Hanau A 2c Bd. 1  
Laufzeit / Datum
1564 Mai 18 [- Juni 6]
Bearbeitung
Uta Löwenstein

Stückangaben

Regest

Verordnung wegen der Juden zu Windecken
Am 18. Mai übersenden Räte und Befehlhaber zu Hanau Keller und Amtmann zu Windecken eine durch Klagen der Windecker Juden veranlaßte Verordnung der hanauischen Vormünder mit dem Befehl, die Juden vorzuladen und die Einhaltung der Verordnung geloben zu lassen. Von jedem jetzt oder künftig zum Eigenverbrauch oder Ausschank eingelagerten Fuder Wein soll der Keller bei den Juden 6 fl. erheben.
Zwischen dem 27. Mai und dem 6. Juni erstatten Keller und Amtmann der Kanzlei zu Hanau der Juden wegen Bericht.1#Der Bericht ist nur im Index des Protokolls vermerkt; die dort angegebene Seite fehlt, doch läßt die Seitenangabe einen Rückschluß auf die Datierung zu.

Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Verordnung wegen der Juden zu Windecken“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/4028_verordnung-wegen-der-juden-zu-windecken> (aufgerufen am 25.11.2025)

Kurzform der URL für Druckwerke

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