Juden zu Barchfeld
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Juden zu Barchfeld
Auf ein ihm am 3. November von Landgraf Philipp von Hessen mit der Aufforderung zur Stellungnahme zugesandtes Schreiben des Grafen Georg Ernst von Henneberg, das unter anderem die Juden zu Barchfeld betrifft, antwortet der hessische Kanzler dem Landgrafen am 4. November mit der Empfehlung, bei den Beamten zu Schmalkalden einen Bericht über die Juden zu Barchfeld und die mögliche Beschwerung der Untertanen durch sie anzufordern. Nach seiner Ansicht sind Jörg von Boyneburg und Asmus vom Stein trotz der von ihnen zu Barchfeld ausgeübten niederen Gerichtsbarkeit nicht berechtigt, nach Belieben Juden anzusetzen, da deren Schutz allein durch den hessischen Landgrafen und den Grafen von Henneberg gewährt werden kann.
Landgraf Philipp teilt daraufhin Graf Georg Ernst mit, daß er Erkundigungen bei seinen Beamten einziehen und, sofern sich zeigt, daß die Untertanen durch die Juden beschwert werden, für deren Abschaffung sorgen will.
Archivangaben
Altsignatur
3 PA Nr. 1938 Bl. 28-33.
Digitalisat vorhanden
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Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
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„Juden zu Barchfeld“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/3992_juden-zu-barchfeld> (aufgerufen am 26.11.2025)
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